Pressemitteilung | Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Stifterverband: Stiftungen steuerlich fördern

(Essen) - Für die neue Legislaturperiode sieht der Stifterverband großen Handlungsbedarf im Stiftungswesen. Deswegen hat er in Briefen an die Koalitionspartner der neuen Bundesregierung konkrete Vorschläge zur steuerlichen Förderung von Stiftungen vorgelegt. Wörtlich schrieb der Präsident des Stifterverbandes, Dr. Arend Oetker:

"Die gewaltigen Herausforderungen an Staat und Gesellschaft sind nur zu meistern, wenn sich auch die Bürger in größerem Umfang ideell und finanziell für unser Land engagieren. Viele Menschen sehen in der Errichtung einer Stiftung hierzu die Möglichkeit. Trotz einiger Verbesserungen in der letzten Legislaturperiode ist zur substanziellen Mobilisierung der Bürger eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen erforderlich.

Im Namen des Vorstandes des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft erlaube ich mir deshalb, Ihnen die folgenden drei Vorschläge zur nachhaltigen Stärkung des Stiftungswesens zu unterbreiten, die im Übrigen auch für den Finanzminister verträglich sind:

1. Erhöhung des steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrages bei Errichtung einer Stiftung von EURO 307.000 auf EURO 500.000.

Dieser Abzugsbetrag ist auch für Zustiftungen an Stiftungen zu gewähren, die schon länger als ein Jahr bestehen. In ihrer gesellschaftlichen Wirkung unterscheiden sich Stiftungserrichtung und Zustiftung nicht, da die gestifteten Beträge in beiden Fällen dauerhaft in den gemeinnützigen Bereich fließen.

2. Die Abzugsfähigkeit gespendeter oder gestifteter Beträge ist auf einheitlich 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Zuwendenden zu erhöhen.

Nur so ist auch für vermögendere Bürger ein steuerlicher Anreiz gegeben, ihr Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützigen Zwecken zu widmen.

3. Gewährung des Buchwertprivilegs für Stiftungen.

Nach derzeitiger Gesetzeslage werden zwar die stillen Reserven bei der Übertragung von Betriebsvermögen auf eine gemeinnützige Stiftung nicht versteuert, veräußert die Stiftung aber diese Vermögensgegenstände und deckt damit die stillen Reserven auf, wird sie insoweit voll steuerpflichtig. Mit dieser Besteuerung geht ein Großteil des gestifteten Vermögens verloren.

Der Vorstand des Stifterverbandes bittet Sie, diese Vorschläge in Ihrer Koalitionsvereinbarung und Regierungserklärung zu berücksichtigen, um das bürgerschaftliche Engagement in unserem Lande nachhaltig zu stärken."

Quelle und Kontaktadresse:
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. (Stifterverband) Die Gemeinschaftsaktion der Wirtschaft Dr. Angela Lindner Barkhovenallee 1 45239 Essen Telefon: 0201/840158 Telefax: 0201/8401301

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