Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Steuervergünstigungsabbaugesetz widersprüchlich / Grundbesitzerverbände sehen Belastung des ländlichen Raums in dem geplanten Gesetz

(Berlin) - „Das vorgelegte Steuervergünstigungsabbaugesetz ist in vielen Teilen steuersystematisch widersprüchlich“, sagte Dr. Fred Hagedorn, Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V., am 16. Januar anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche Berlin 2003. Tags zuvor hatte im Finanzausschuss des Bundestages die Anhörung von Fachleuten zu dem geplanten Gesetz stattgefunden. Die Arbeitsgemeinschaft konnte zusammen mit der AGDW zu wesentlichen Punkten Stellung nehmen.

Verschiedene Tatbestände des schon in seiner Bezeichnung widersprüchlichen und bürokratischen Gesetzes (Steuervergünstigungsabbaugesetz) stehen in der Kritik der Grundbesitzerverbände. So führt die Abschaffung der Spekulationsfrist für Grundstücke und anderes Vermögen bei gleichzeitiger Einführung einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu einem grundsätzlichen Systemwechsel des Einkommensteuerrechts durch eine Aufhebung der bisherigen Trennung von steuerverhafteten Betriebsvermögen und nichtsteuerbaren Privatvermögen. Eine solche Besteuerung widerspräche den geltenden Regeln, wonach lediglich nur die Erträgnisse aus Arbeit und Vermögen, nicht jedoch das Vermögen selbst, erfasst und besteuert werden soll. Das ist ein Ausfluss der grundgesetzlich garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit. Danach soll das aus versteuertem Einkommen bezahlte Vermögen in seiner Substanz steuerfrei bleiben.

Das durch versteuertes Einkommen erworbene Vermögen dient häufig der privaten Alters- und Krankheitsvorsorge. Diese private Vorsorge soll nach dem Willen der Regierung gerade gefördert werden. Deshalb ist das Vertauen der Bürger bereits enttäuscht, da der Fiskus auf entsprechende Erträgnisse, die jahrzehntelang steuerfrei waren, zugreifen will.

Besondere Brisanz erlangen diese Pläne bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die in der Regel mit einer geringen Eigenkapitalquote ausgestattet sind und daher häufig auf die Veräußerung privaten Immobilienbesitzes in betrieblichen Krisensituationen, bei der Altersvorsorge oder zur Auszahlung weichender Erben angewiesen sind. Dieses bewährte Finanzierungsinstrument wird durch die geplante Regelung in Frage gestellt. Der ländliche Raum wird über Gebühr belastet.

Zusammenfassend sagte Hagedorn: „Die Steuerverwaltung ist die schärfste Form der Eingriffsverwaltung. Deshalb hat auch der Bürger den größtmöglichen Anspruch auf eine vorhersehbare fach- und sachgerechte Ausgestaltung des Steuersystems.“

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. Reinhardtstr. 18 10117 Berlin Telefon: 030/31807205 Telefax: 030/31807242

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