Steuervergünstigungsabbaugesetz: Glaubwürdigkeit statt regionaler Egoismus / Steuererhöhungen sind der falsche Weg
(Berlin) - Prof. Dr. Kurt J. Lauk, Präsident des Wirtschaftsrates der CDU e.V., erklärt: Bei der anstehenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses am 9. April steht die Glaubwürdigkeit der Union auf dem Spiel. Nicht regionaler Egoismus, sondern Kurs halten ist gefordert. Es bleibt richtig, die massiven Steuererhöhungspläne der Bundesregierung im Bundesrat zu stoppen. Über eine Regelung zur gleichmäßigeren Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben hinaus sollten alle weiteren Verhandlungen abgelehnt werden. Steuererhöhungen sind nicht nur aus konjunkturellen Gründen abzulehnen, sondern stehen auch im Widerspruch zur dringend notwendigen Reduzierung der Staatsquote.
Durch die Kompromiss-Vorschläge der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen würden insgesamt mehr als die Hälfte der rot-grünen Steuererhöhungen von 15,6 Mrd. Euro im Jahr Realität. Angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Entwicklung wäre dies ein verheerendes Signal für Investitionen und Beschäftigung in Deutschland.
Die nach der jüngsten Verhandlungsrunde des Vermittlungsausschusses vorgesehene Begrenzung der Mehrbelastungen auf 2,9 bis 4,4 Mrd. Euro ist nur auf den ersten Blick ein Hoffnungszeichen. In Wahrheit sollen offenbar über einen Entschließungsantrag auch die übrigen Steuererhöhungselemente des Koch-Steinbrück-Kompromisses im Wesentlichen bis zur Sommerpause durchgesetzt werden.
Wer ein höheres Aufkommen der Körperschaftsteuer erreichen will, muss die Weichen in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Finanzpolitik konsequent auf neue Wachstumsdynamik und mehr wettbewerbsfähige Arbeitsplätze stellen. Die vorgeschlagenen massiven Steuererhöhungen für die Unternehmen tragen hierzu jedenfalls nicht bei:
- Bei der Neuregelung für die Verwendung von Körperschaftsteuerguthaben wäre allenfalls eine Streckung auf 13 Jahre akzeptabel, doch sollte auf eine Moratoriumslösung bis 2005 verzichtet werden.
- Eine erneute Attacke auf den Holding-Standort Deutschland sind die Vorschläge, die Mehrmütter-Organschaft nicht mehr anzuerkennen und die Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten bei Holdings zu begrenzen. - Als Konsequenz droht die weitere Abwanderung von Unternehmenszentralen und hochqualifizierten Arbeitsplätzen ins Ausland.
- Die überzogenen Dokumentationspflichten bei konzerninternen Verrechnungspreisen sollten nicht im Vermittlungsverfahren beschlossen, sondern mit dem Ziel überarbeitet werden, Bürokratie- und Kostenbelastungen für die Unternehmen zu verringern.
- Die ebenfalls geplante Einführung eines Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer steht in diametralem Gegensatz zur überfälligen Abschaffung dieser unternehmerischen Sonderlast. Zugleich wird den Ergebnissen der Gewerbesteuer-Kommission des Bundesfinanzministeriums vorgegriffen und den Kommunen eine inakzeptable Einschränkung ihrer Autonomie im Steuerwettbewerb aufgezwungen.
- Ein Irrweg ist ebenso der Vorschlag zur isolierten Einführung einer 15-prozentigen Pauschalbesteuerung auf Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften. Wer Veräußerungsgewinne besteuert, muss im Gegenzug gleichermaßen Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen steuerlich berücksichtigen.
- Die ohnehin notwendige Neuregelung der Gesellschafterfremdfinanzierung sollte nicht zu neuem unsystematischem Stückwerk führen. Deshalb sollte im Zusammenhang mit einer Reform des Außensteuerrechts eine überzeugende Gesamtlösung gefunden werden.
Statt massiver Steuererhöhungen und neuer Staatsschulden braucht Deutschland dringend einen konsequenten Sparkurs in allen öffentlichen Haushalten und eine verlässliche Perspektive für eine neue Steuerreform. Maßnahmen zur Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage sind nur dann akzeptabel, wenn sie zugleich mit einer weiteren Senkung der Steuertarife und einer Nettoentlastungfür Bürger und Unternehmen verbunden werden.
Quelle und Kontaktadresse:
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