Steuervereinfachung als Wahlkampfthema / Löst Deutschland seine Probleme mit Steuervereinfachungen?
(Berlin) - Mit der Benennung des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof zum Kompetenzteam der Union und zum zukünftigen Finanzministers im Falle eines Wahlsieges hat die Steuervereinfachungsdiskussion neue Nahrung erhalten. Nach Auffassung von Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine ist der Nutzen vorgeschlagener Steuervereinfachungen jedoch bisher nicht nachgewiesen. „Man muss sich bei der Diskussion um Steuervereinfachungen darüber im Klaren sein, dass dadurch kein einziger neuer Arbeitsplatz entsteht“, so Rauhöft. Dagegen birgt ein radikales Umstülpen der Steuergesetze große Risiken für den Staatshaushalt und die Gefahr einer unsozialen Verschiebung der Abgabenbelastung innerhalb der Bevölkerung.
Außerdem werfen auch vermeintlich einfache Steuergesetze eine Vielzahl von Anwendungsfragen auf, die letztlich die Gerichte beschäftigen werden. Bereits jetzt gibt es zu den Kirchhofschen Steuervorschlägen umfangreiche Kommentare. Eine größere Rechtssicherheit wird sich kurzfristig keinesfalls einstellen, warnt Rauhöft. Und ob der einzelne berufstätige Bürger, der nach Streichung der Abzugsmöglichkeiten trotz Senkung der Steuersätze am Ende weniger Geld zur Verfügung hat, sich damit tröstet, dass jetzt seine Steuererklärung auf einen Bier-deckel passt, darf bezweifelt werden.
Der NVL fordert deshalb eine sachliche Diskussion unter Einbeziehen der auf dem Steuerrecht tätigen Praktiker. Nur so können sinnvolle Vereinfachungen erreicht werden. Als Beispiel nennt Rauhöft die steuerliche Förderung der Altersvorsorge. Während für die vielgescholtene Pendlerpauschale nur drei Zeilen in der Steuererklärung genügen, muss allein für einen „Riestervertrag “ eine ganze Seite der Steuererklärung ausgefüllt werden.
Wer Kinderbetreuungskosten geltend machen will, quält sich durch 20 Abfragen auf fast einer halben A4 - Seite zur Steuererklärung. Zur Vereinfachung könnten die unterschiedlichen Eigenanteile gestrichen und die Höchstbeträge vereinheitlicht werden. Dann würden ein bis zwei Zeilen der Steuererklärung für diese Aufwendungen ausreichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)
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