Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Steuerungsinstrumente der Selbstverwaltung wirken / KBV fordert solidarisches Festzuschuss-Prinzip

(Berlin) - "Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Arzneimittelbudgets zum 1. Januar dieses Jahres abzuschaffen, war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung." Das hat am 16. Juli Dr. Leonhard Hansen, Zweiter Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), betont. Weiter sagte er: "Durch die Einführung der auf Ausgabenvolumina bezogenen Zielvereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen ist es uns in den vergangenen Monaten gelungen, den Anstieg der Ausgaben für Arzneimittel wirksam zu dämpfen." So seien im Monat Mai 2002 - für den die aktuellsten Zahlen vorliegen - die Apothekenumsätze im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung um 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Im Mai 2001 war noch ein Anstieg von 13,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen gewesen.

Dies zeige, so Hansen, dass der ordnungspolitische Paradigmenwechsel, weg von der staatlich initiierten Interventionspolitik und hin zu einer Verantwortungspartnerschaft der Selbstverwaltung, geglückt sei. "Gäbe es diese Partnerschaft nicht, dann lägen die Arzneimittelausgaben allein in diesem Jahr um mehr als 1,1 Milliarden Euro höher", erklärte der Zweite Vorsitzende. Auch künftig werde die KBV alle Kassenärzte bei ihren Bemühungen unterstützen, die Arzneimittelausgaben auf einem dem Versorgungsbedarf angemessenen Niveau zu halten.

Bereits im vergangenen Jahr konnten von einem angestrebten Einsparvolumen von 503 Millionen Mark immerhin 410 Millionen Mark realisiert werden, sagte Hansen weiter. "Die Zielvereinbarungen erweisen sich als wirkungsvoll und kostendämpfend", lautete das Fazit des Zweiten KBV-Vorsitzenden.

Allerdings sei in einigen Bereichen mit qualitativen Einbussen bei der Arzneimittelversorgung zu rechnen. Dies gelte insbesondere für den Off-Label-Use, also den Einsatz eines Präparats außerhalb der Indikationen, für die es zugelassen ist. "Hier appelliere ich an die Krankenkassen, nicht die Kostenfrage in den Vordergrund zu stellen, sondern das Schicksal der betroffenen schwerkranken Menschen", führte Hansen aus. Insbesondere Docetaxel stelle oftmals die letzte Hoffnung für die Betroffenen dar. Dabei handelt es sich um ein Medikament, das bei Prostatakrebs, Mamakarzinom und bei Krebserkrankungen im Kopf- und Halsbereich angewendet wird.

Im generikafähigen Markt, dem zwischenzeitlich jede zweite Verordnung angehört, will die KBV ein solidarisches Festzuschussprinzip einführen. Dieses soll dem Patienten im Rahmen einer über die Solidarversorgung hinausgehenden Individualversorgung die Möglichkeit bieten, anstelle des vom Arzt verordneten Medikamentes aus dem unteren Preisdrittel gegen eine Eigenbeteiligung auch ein Medikament aus dem mittleren oder oberen Preisdrittel auszuwählen. "Über die Höhe des gewährten Zuschusses hätten die Krankenkassen hierbei auch die Möglichkeit, in einen konstruktiven Wettbewerb um die Versicherten zu treten," skizzierte Hansen einen weiteren Vorteil dieses Systems.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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