Steuern sparen mit Zahnbehandlung
(Kiel) - Zu Beginn des Jahres 2008 ändern sich eine ganze Reihe gesetzlicher und steuerlicher Regelungen, an einem allerdings wird nicht gerüttelt, an den außergewöhnlichen Belastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Die Liste dieser Aufwendungen, die sich steuermindernd auswirken können, ist lang und vielfältig. Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung gehört auf jeden Fall dazu. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt ab von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Dazu hält die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ein entsprechendes Informationsblatt mit dem Titel Zahnbehandlung und Steuern vor. Es liegt in diesen Wochen in Zahnarztpraxen aus und ist dort kostenlos erhältlich.
So liegt beispielsweise die Grenze der Eigenbelastung für einen alleinverdienenden Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 1.500 EUR bei 180 EUR jährlich. Alle Kosten, die ihm darüber hinaus durch Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten entstehen, also nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können laut § 33 des Einkommensteuergesetzes zusammen mit anderen anerkannten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Wir empfehlen, so Kammervorstandsmitglied Dr. Kai Voss, unseren Patienten daher, sich beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten zu lassen.
Im Internet bietet die Zahnärztekammer die Möglichkeit, die persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags ermitteln zu lassen: www.zahnaerztekammer-sh.de, Rubrik Patientenhotline.
So gilt auch für 2008: Belege sammeln und für die nächste Einkommensteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich aufbewahren. Das kann helfen, den Familienhaushalt bei notwendigen Ausgaben zu entlasten.
Quelle und Kontaktadresse:
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR
Pressestelle
Westring 498, 24106 Kiel
Telefon: (0431) 2609260, Telefax: (0431) 26092615