Pressemitteilung | Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR

Steuern sparen mit Zahnbehandlung

(Kiel) - Wenngleich in diesen Wochen steuerlich einiges in Bewegung ist, an den „außergewöhnlichen Belastungen“ bei der Lohn- und Einkommensteuer wird wohl nicht gerüttelt. Die Liste der Aufwendungen, die sich steuermindernd auswirken können, ist lang und vielfältig. Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung gehört auf jeden Fall dazu. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt ab von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Dazu hat jetzt die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ein entsprechendes Informationsblatt mit dem Titel „Zahnbehandlung und Steuern“ herausgegeben. Es liegt in diesen Wochen in allen schleswig-holsteinischen Zahnarztpraxen aus und ist dort kostenlos erhältlich.

Alle Kosten, die einem Patienten durch Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten entstehen, also nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können laut § 33 des Einkommensteuergesetzes zusammen mit anderen anerkannten Aufwendungen als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. Im Internet bietet die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein die Möglichkeit, diese persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags selbst zu ermitteln: www.zahnaerztekammer-sh.de, Rubrik „Patientenhotline“.

So gilt auch für 2003: Belege sammeln und für die nächste Einkommensteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich aufbewahren.

Quelle und Kontaktadresse:
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Presse Westring 498 24106 Kiel Telefon: 0431/26092630 Telefax: 0431/26092615

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