Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Steuern sparen durch Erbausschlagung / Vorschnelle Erbannahme kann zur deutlich höheren Steuerbelastung führen

(Bonn) - „Wer eine Erbschaft von einem weitläufigen Verwandten erhalte, sollte sich diese keinesfalls ohne vorherige steuerliche Beratung annehmen", mahnte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., DGE, Wolfgang Kastner. Häufig gehe mit dem weitläufigen Verwandtschaftsgrad eine hohe Steuerklasse mit hoher Steuerprogression und niedrigen Freibeträgen einher, die durch eine Erbausschlagung eventuell gemildert werden könne.

Setze z. B. der alleinstehende, kinderlose Erblasser seine einzige Schwester als Alleinerbin ein und vererbe dieser ein Einfamilienhaus ein (Steuer-)Wert von 600.000,00 DM, müsse diese dafür eine Erbschaftsteuer von 132.000,00 DM entrichten. Schlage sie dagegen die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbausfalles beim Nachlaßgericht oder einem Notar aus, so daß ihre drei Kinder aufgrund gesetzlicher Erbfolge den (Erb﷓)Onkel beerben, so müßten diese aufgrund verringerter Steuerprogression und mehrfacher Ausnutzung der Freibeträge insgesamt nur 91.800,00 DM an Steuern zahlen, Ersparnis rd. 40.000,00 DM! Die steuerliche Beratungsgebühr habe sich damit mehr als wettgemacht.

Tips und Hinweise zur Erbschaftsteuer, sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern“, die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils 2,00 Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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