Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Steuerlicher Maßnahmenkatalog für Hochwassergeschädigte vorgelegt / DBV empfiehlt Landwirten Antragstellung

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) verweist darauf, dass das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Rahmenkatalog für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch die Hochwasserkatastrophe verursachten Schäden erstellt hat. Jetzt sind die Bundesländer aufgefordert, die gebotenen steuerlichen Maßnahmen zügig umzusetzen.

Für die Land- und Forstwirte von Bedeutung sind insbesondere die Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Darüber hinaus gibt es besondere Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden sowie für die Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter und bei der Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen. Bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen (§ 13a EstG) ermittelt wird, kann zudem die Einkommensteuer erlassen werden, die sich aus dem Ansatz des Grundbetrages und der Zuschläge für Sondernutzungen ergibt. Darüber hinaus gibt es besondere Erleichterungen für den Wiederaufbau zerstörter Obstbaubestände sowie bei Schäden in der Waldwirtschaft.

Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass Erleichterungen wie Steuerstundungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nur auf Antrag möglich sind. Land- und Forstwirte sollen sich daher an ihre Buchstellen vor Ort wenden und sich dort über die einzelnen Möglichkeiten beraten lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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