Steuerliche Entlastungen gehören in einen Koalitionsvertrag! / BdSt fordert: Der Solidaritätszuschlag muss in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden
(Berlin) - Vor dem Hintergrund der Jamaika-Sondierungen fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Politik auf, steuerliche Entlastungen in einen Koalitionsvertrag festzuschreiben. Das geht schnell und einfach, indem der Solidaritätszuschlag in dieser Legislaturperiode abgeschafft wird und den Steuerzahlern somit mehr von ihrem Einkommen bleibt.
Deshalb müssen CDU, CSU, FDP und Grüne bei ihren Verhandlungen zum Thema Finanzen am morgigen Donnerstag das Soli-Aus beschließen! "Wenn der Solidarpakt für den Osten ausläuft, muss auch der Soli weg. Das hat die Politik immer versprochen", betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. "Das Soli-Aus darf aber nicht die einzige steuerliche Entlastung sein - auch Korrekturen am Tarif sind erforderlich, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten." Darüber hinaus erinnert der Bund der Steuerzahler an die Wahlversprechen, den Kinderfreibetrag auf Erwachsenenniveau zu erhöhen und das Kindergeld anzuheben - dies würde Familien deutlich unterstützen. "Natürlich dürfen auch die Abgaben nicht vergessen werden. Deshalb sollte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent gesenkt werden. Mit einem guten Mix aus verschiedenen Maßnahmen werden dann alle Steuerzahler entlastet."
Der BdSt klärt auf: So viel profitieren Bürger vom Soli-Aus
Ledige zahlen den Solidaritätszuschlag ab einem Bruttomonatseinkommen von 1.500 Euro und damit bereits bei einem Gehalt, das knapp über dem Mindestlohn liegt. Eine alleinerziehende Krankenschwester mit einem Monatsbrutto von 2.500 Euro hätte bei Abschaffung des Solidaritätszuschlags monatlich rund 10 Euro mehr in der Tasche. Bei einem durchschnittlichen Monatsverdienst - den das statistische Bundesamt mit 3.703 Euro beziffert - blieben rund 34 Euro mehr übrig. Erhoben wird die Ergänzungsabgabe - mit einer Unterbrechung - seit dem Jahr 1991. Die Politik hatte damals zugesagt, den Zuschlag abzuschaffen, wenn die Hilfen für die neuen Bundesländer auslaufen. Das ist Ende 2019 der Fall.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)
Reinhardtstr. 52, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2593960, Fax: (0611) 25939625
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