Pressemitteilung | Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)

Steuerliche Entlastungen für Vereine

(Frankfurt) - Der Gesetzgeber entlastet im Zuge der Steuerreform auch die gemeinnützigen Vereine. Mit Beginn des Jahres 2001 ermäßigt sich der bisherige Körperschaftsteuersatz deutlich von 42% auf 25%. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für diejenigen Vereine, bei denen die Freigrenze des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes von DM 60.000,-- pro Jahr überschritten und ein Jahresgewinn von über DM 7.500,--erwirtschaftet wird.

Auch ein altes Problem der Überbesteuerung soll demnächst gelöst werden. Gemeint ist die Besteuerung des Gewinns aus Werbetätigkeiten, die im Zusammenhang mit der ideellen Tätigkeit des Vereins oder einem Zweckbetrieb stehen. Hier war es bislang nur möglich - anstelle der tatsächlichen Kosten - pauschal 25% der Einnahmen aus der Werbung als Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes abzuziehen.

Eine geplante gesetzliche Neuregelung soll optional den Ansatz eines pauschalen Gewinns von 15% der Einnahmen des Betriebes zulassen. Die hiermit verknüpfte deutliche Anhebung der Betriebsausgabenpauschale wäre nachhaltig zu begrüßen. Der Deutsche Sportbund hatte bereits im Jahre 1998 in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium auf das Problem der Überbesteuerung nach bisheriger Rechtslage hingewiesen und Abhilfe gefordert. Gleiches galt im Übrigen auch für den als zu hoch empfundenen Körperschaftsteuersatz, eine Forderung, die nunmehr bereits Gesetzeskraft erlangt hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sportbund (DSB) Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt Telefon: 069/67000 Telefax: 069/674906

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