Steuergesetzgebung verwirrt selbst die Experten
(Siegen) Der Mittelstand steckt in einer Finanzierungskrise, hervorgerufen durch die neuen Rating-Anforderungen bei der Kreditvergabe der Banken, erläuterte Moderator Prof. Dr. Norbert Krawitz beim zwölften Siegener Workshop für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre in der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK). Auf der anderen Seite haben Unternehmen Probleme durch die geringe Eigenkapitalquote von durchschnittlich 18 Prozent.
Unsicherheit präge die Situation, stellte Krawitz fest. Die bisherigen steuerpolitischen Beschlüsse der großen Koalition und die Perspektiven verwirrten selbst die Experten. Da gebe es eine Menge beschlossener Gesetze, ergänzte Workshop-Referent Prof. Dr. Kay Blaufus (Freie Universität Berlin) bei der Veranstaltung, die von der Universität, der IHK Siegen und dem Siegener Forum für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre organisiert wurde. Nimmt man zum Beispiel allein die steuerliche Problematik der Gesellschafterfremdfinanzierung mittelständischer Unternehmen, so ist die zugrunde liegende Vorschrift eine der meistdiskutierten Regelungen im deutschen Steuerrecht der vergangenen Jahre.
Auf dem Programm stand aber auch die Bilanzierung und steuerliche Behandlung mezzaniner Finanzierungsformen. Diese Art der Finanzierung ist laut Dr. Thomas Mueller-Thuns (Flick Gocke Schaumburg) eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital, mit den typischen Formen Genussrechte, Genussscheine, stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Ziel dabei sei auf der einen Seite der bilanzielle Ausweis als Eigenkapital zur Verbesserung des Ratings. Auf der anderen Seite hätten Unternehmen die Möglichkeit, diese Vergütungen steuerlich als Betriebsausgabe zu deklarieren. Den Bezug zur aktuellen politischen Lage stellte anschließend Ministerialrat Johannes Höfer aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie her. Er nahm die steuerlichen Beschlüsse der Großen Koalition in Augenschein und ging dabei sowohl auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung als auch auf besondere Handlungsempfehlungen ein.
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