Pressemitteilung | k.A.

Steuerermäßigung für Fahrtkosten zur Arbeit / Protestaktion wird fortgeführt

(Berlin) - Nachdem der Bundesrat am 7. Juli 2006 dem „Steueränderungsgesetz 2007“ zugestimmt hat, wird das Gesetz zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Ob das Gesetz am Ende Bestand haben wird, ist jedoch mehr als fraglich.

Mit dem Gesetz erfolgt eine erhebliche Mehrbelastung vor allem für Pendler und für Familien mit volljährigen Kindern. Viele Fachleute halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil durch die Kürzungen sowohl berufliche Kosten als auch das Existenzminimum für Kinder während der Ausbildung unzureichend berücksichtigt werden.

Bei Fahrtkosten zur Arbeit wird am deutlichsten, wie realitätsfremd die Gesetzgebung ist. Während allein die Kraftstoffkosten von Januar 2000 bis heute um rund 30 Prozent stiegen, wurde die Entfernungspauschale bereits 2004 um fast 30 Prozent gekürzt. Ab 2007 werden die Fahrtkosten durch die Mehrwertsteuererhöhung weiter deutlich steigen, während gleichzeitig die Entfernungspauschale drastisch gekürzt wird.

Auch viele Politiker haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzungen. Eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist unvermeidlich. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) wird bereits im Herbst dieses Jahres im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eine rechtliche Prüfung beantragen.

Darüber muss weiterhin politischer Druck erfolgen. Der NVL hat schon im Juni 100.000 Protestnoten gegen die Kürzungen an den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages übergeben. Die Protestaktion ist jedoch nicht beendet. Betroffene Arbeitnehmer können in den Beratungsstellen der angeschlossenen Lohnsteuerhilfevereine weiterhin Protestnoten abgeben und sich über die Auswirkungen der Gesetzgebung informieren. Der NVL weist darauf hin, dass Arbeitnehmer vorsorglich Nachweise über die Höhe der tatsächlichen Fahrkosten aufbewahren sollten.

Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) Pressestelle Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin Telefon: (030) 4012925, Telefax: (030) 4013675

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