Steuererklärung per Internet / Elster-Verfahren nach wie vor unsicher
(Bonn) - Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz stellt mit großem Bedauern fest, dass die begründete Kritik vieler Fachleute am ELSTER-Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung offensichtlich nicht ernst genommen wird.
Seit dem 1.1.2005 sind Unternehmen jeglicher Größenordnung (vom Freiberufler bis zum Großkonzern) verpflichtet, dem Finanzamt Steuererklärungen mithilfe einer Software über eine Internet- Verbindung zu übermitteln. Die bisher mögliche Abgabe auf Papier ist nicht mehr zulässig. Es besteht jedoch eine Kulanzregelung bis zum 31.3.2005.
Obwohl "Sicherheit im Internet" heutzutage sogar immer mehr auch dem Laien als wichtiges Thema erscheint, haben sich die Fachleute des Projekts ELSTER anscheinend nur sehr wenig sachkundig mit dem Thema Sicherheit befasst. Bei einer Steueranmeldung wird nicht geprüft, wer diese Daten übermittelt. Jeder X-beliebige kann in schädigender Absicht gefälschte Steuerdaten eines Unternehmens übertragen, sobald er dessen auf jeder Rechnung befindliche Steuernummer kennt. Dass die Datenübertragung immerhin verschlüsselt geschieht, hilft in der Sache dann auch nicht weiter.
Da die Finanzverwaltung anscheinend nicht in der Lage ist, vor Beginn des Jahres 2006 eine sichere Gesamtlösung zur Verfügung zu stellen, bestünde die einfachste Lösung in der generellen Anerkennung von Steuererklärungen in der bisherigen Papierform. Nach Informationen der DVD haben mehrere Länderfinanzverwaltungen dem nicht weisungsberechtigten Bundesministerium der Finanzen diesbezüglich eine Absage erteilt. Bestenfalls sollen bei Anträgen betroffener Unternehmen auf Weiterführung per Papier unbillige Härten dadurch vermieden werden, dass das pflichtgemäße Ermessen der Beamten großzügig zu Gunsten der Betroffenen ausgeübt werden soll. Damit wäre das Recht der Betroffenen auf Sicherheit ins Ermessen der jeweiligen Beamten gestellt, was aus Sicht der DVD ein von Willkür bedrohtes Verfahren darstellt.
Da weder auf die begründete Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz noch von Branchenverbänden wie dem Bund der Steuerzahler und BITKOM durch schnelle Umsetzung einer Kontrolle der Zurechenbarkeit reagiert wurde, empfiehlt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz daher allen Betroffenen, einen Antrag auf Fortführung der papiergestützten Erklärungen zu stellen. Die DVD stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung. Außerdem sollten Einzugsermächtigungen gegenüber den Finanzämtern widerrufen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
Bonner Talweg 33-35, 53113 Bonn
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