Steuererklärung: Krankheitskosten nicht vergessen!
(Erfurt) - Neben einer Erkrankung selbst, können auch die jährlichen Kosten für Medikamente, Brille oder Zahnersatz äußerst schmerzhaft sein.
Zwar können diese Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Positive Auswirkungen ergeben sich jedoch erst, wenn bestimmte individuelle Betragsgrenzen (zumutbare Belastung) überschritten sind, die - nach Auffassung des Fiskus - unser Portemonnaie tatsächlich "außergewöhnlich" belasten.
Ob der Ansatz dieser zumutbaren Eigenbelastung verfassungsgemäß ist oder ob zwangsläufige Krankheitskosten vielmehr ohne Kürzung steuerlich anzuerkennen sind, hat aktuell der BFH zu beurteilen. Um Steuerbescheide insoweit offen zu halten, hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 29.8.2013 einen Vorläufigkeitsvermerk in puncto Krankheits- und Pflegekosten erlassen.
Der Steuerberaterverband Thüringen empfiehlt Steuerpflichtigen daher, alle ihre Aufwendungen für Arzneimittel & Co. in der Steuererklärung anzusetzen, damit diese im Falle eines positiven Ausgangs des BFH-Verfahrens anerkannt werden. Die zugrundeliegenden Nachweise und Belege sollten dabei für den Fall einer späteren Prüfung durch das Finanzamt gut aufbewahrt werden.
Auch die Kosten zur Behandlung eines beruflich veranlassten Burnouts sind Thema eines derzeit beim BFH anhängigen Verfahrens. Sollte der BFH zu der Auffassung gelangen, dass auch psychische Erkrankungen Berufskrankheiten sein können, sind auch diese Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund rät der Steuerberaterverband Thüringen den betroffenen Steuerpflichtigen bereits jetzt, selbst getragene Behandlungskosten als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung geltend zu machen und Steuerbescheide mittels Einspruch unter Verweis auf das laufende BFH-Verfahren (Az. VI R 36/13) offen zu halten.
Es empfiehlt sich grundsätzlich, anhängige BFH-Verfahren und Entscheidungen fortwährend zu beobachten. Wenden Sie sich daher zur individuellen Beratung und Unterstützung an Ihren Steuerberater.
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