Steuerberaterverband Thüringen lehnt höhere Steuern und kommunale Betriebsprüfer ab
(Erfurt) - Der Steuerberaterverband Thüringen lehnt die Forderungen der Linksfraktion im Thüringer Landtag ab, Unternehmen durch die Erhöhung der Gewerbesteuern weiter zu belasten.
"Das ist Zucker im Tank des Thüringer Wirtschaftsmotors", kommentiert Vorstandsmitglied Frank Mohr die jüngst geäußerten Vorschläge, Kommunen sollten ihre Hebesätze bei der Gewerbesteuer auf 400 Prozent anheben. Der Steuerberaterverband sieht die Chance, durch die verfassungsrechtlich geschützte Hoheit der Kommunen, über die Hebesätze selbst zu entscheiden, auch in strukturschwachen Gebieten Unternehmensansiedlungen voranzutreiben.
Problematisch ist weiterhin, dass in Thüringen verhältnismäßig viele Klein- und Kleinstbetriebe in der Rechtsform des Einzelunternehmens geführt werden. Bei Erhöhung der Hebesätze findet dann keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die ebenfalls anfallende Einkommensteuer mehr statt. Diese steuerliche Doppelbelastung kann dazu führen, dass diese Unternehmen dann nicht dauerhaft fortgeführt werden können und die betroffenen Kommunen ohne Gewerbesteuern auskommen müssen. Ebenso werden Existenzgründungen erschwert, die der Freistaat Thüringen mit neuen Förderprogrammen an anderer Stelle voranbringen will.
Ein weiterer Vorschlag der Linksfraktion, in den Kommunen eigene Steuerprüfer anzustellen, erntet beim Steuerberaterverband nur Kopfschütteln. Vizepräsident Klaus-Peter Weidt verweist auf die Steuerhoheit des Bundes und der Länder. "Wir haben in Thüringen eine funktionierende Finanzverwaltung und brauchen nicht in jeder Kommune noch zusätzliche eigene Prüfbeamte. Das widerspricht nicht nur der Abgabenordnung, sondern auch den Bestrebungen Bürokratie abzubauen."
Der Steuerberaterverband Thüringen sieht in dem Vorschlag der Linksfraktion unterschwellig den Vorwurf an die Unternehmen, ihren Steuerpflichten nur unzureichend nachzukommen. Dieser Generalverdacht ist jedoch sachlich nicht begründet, wie die Anzahl an Steuerstrafverfahren beweist. Eine pauschale Kriminalisierung der Unternehmerinnen und Unternehmer hingegen schadet dem Wirtschaftsstandort und der Innovationsfähigkeit des Freistaats Thüringen.
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