Pressemitteilung | Steuerberaterkammer Düsseldorf

Steuerberaterkammer Düsseldorf informiert über Änderungen bei den Steuergesetzen ab Januar 2006

(Düsseldorf) - Wer nach dem 31. Dezember 2005 ein Haus kauft oder baut, muss dies künftig ohne staatliche Unterstützung durch die Eigenheimzulage tun. Bis zu 1.250 Euro jährlich weniger im Portemonnaie bedeutet dies für den Einzelnen. Auch die Kinderzulage von 800 Euro pro Kind wird gestrichen.

Wer sich die Eigenheimzulage mit der Förderlaufzeit von acht Jahren noch rechtzeitig vor dem Stichtag 31. Dezember sichern konnte, muss Einschränkungen beachten: Bei Umzügen kann die Eigenheimzulage nicht mehr wie bisher auf das neue Haus übertragen werden.

Steuerberatungskosten können nicht mehr voll abgesetzt werden
Steuerberatungskosten bleiben in Teilen zwar auch nach der neuen Regelung abzugsfähig. Steuerpflichtige müssen Sie aber nach verschiedenen Einkunftsarten aufschlüsseln, was die Steuererklärung komplizierter und zeitintensiver macht. Zu Lasten des Steuerzahlers geht aber in jedem Fall ein geringer Teil der Steuerberatungskosten, wie zum Beispiel Beratungskosten für außergewöhnliche Belastungen.

Abfindungen werden steuerpflichtig
Der Freibetrag von 7.200 Euro für Abfindungen bei Entlassungen wird abgeschafft. Besonders trifft dies ältere Arbeitnehmer ab 50, die bisher nach 15 Jahren Berufstätigkeit 9.000 Euro sowie Arbeitnehmer ab 55, die nach 20 Dienstjahren 11.000 Euro steuerfrei erhalten konnten. Abfindungen, die vor dem 1. Januar 2006 vertraglich vereinbart und bis Ende 2007 gezahlt werden, bleiben steuerfrei. Auch Übergangsgelder bis 10.800 Euro werden steuerpflichtig.

Außerdem wird die Steuerfreiheit von 315 Euro bei Heirats- und Geburtshilfen abgeschafft.

Einschränkungen bei Steuersparfonds
Die Möglichkeit, Verluste aus bestimmten Fonds mit der Steuerlast zu verrechnen, wurde eingeschränkt. Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 11. November 2005. Betroffen sind vor allem Medienfonds, Leasing-, Wertpapier- und Videogamefonds sowie New Energy Fonds (Solar- und Windenergiefonds).

Neue Regelungen bei Abschreibungen für Mietwohngebäude
Vermieter können neue Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2005 gekauft oder gebaut wurden, künftig nur noch mit jährlich zwei Prozent abschreiben. Bisher galt eine degressive Abschreibung, die über einen Zeitraum von 17 Jahren von vier auf 1,25 Prozent abgesenkt wurde.

Geplante Änderungen 2006 (Auswahl)

Geschäftswagen – Einschränkungen für Selbstständige
2006 wird über eine neue Geschäftswagenregelung entschieden. Selbstständige können laut Gesetzentwurf ihren Geschäftswagen nur noch dann mit einem Prozent des Listenpreises pauschal versteuern, wenn sie nachweisen, dass der Wagen zu mindestens 50 Prozent geschäftlich genutzt wird. Die geplante Neuregelung gilt nicht für Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber einen Dienstwagen auch für die private Nutzung überlässt.

Einschränkungen beim Kindergeld
Kindergeld und steuerlicher Kinderfreibetrag sollen ab Januar 2006 bei volljährigen Kindern nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Bisher lag die Höchstgrenze bei 27 Jahren.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterkammer Düsseldorf Pressestelle Uhlandstr. 11, 40237 Düsseldorf Telefon: (0211) 669060, Telefax: (0211) 6690660

(sk)

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