Steuerbefreiung für Biokraftstoffe beibehalten / Investitionen und Marktausbau sichern!
(Bonn) - Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgehaltene Absicht, die Mineralölsteuer-Befreiung für Biokraftstoffe durch einen Beimischungszwang zu ersetzen, hat für erhebliche Unruhe bei den Marktbeteiligten der Biokraftstoffbranche gesorgt. Die genossenschaftlichen Unternehmen sehen ihre Investitionen in Anlagen und Logistik stark gefährdet. Sie haben in den vergangenen Jahren mit ihrer Pionierarbeit einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass Biokraftstoffe, vor allem Biodiesel, Marktbedeutung erlangt haben.
In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück setzt sich Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), dafür ein, die Steuerfreiheit beim Reinvertrieb von Biokraftstoffen an Speditionen, Unternehmen des ÖPNV, Betriebe der Landwirtschaft und an Privatkunden fortzuführen. Nur so können die umfangreichen Investitionen in Veresterungsanlagen, Zapfstellen, Logistik sowie Qualitätsmanagement- und Werbeaufwendungen gesichert werden. Eine mögliche Besteuerung sollte allenfalls auf den beigemischten Biokraftstoffanteil in fossilen Kraftstoffen begrenzt werden.
Ein Beimischungszwang für Biokraftstoffe in mineralischen Kraftstoffen sollte aus Sicht des DRV die letzte Option sein, den Einsatz von Biokraftstoffen, insbesondere von Bioethanol, zu fördern. Sinnvoller ist das organische Wachstum von Märkten, wie es bei Biodiesel in den letzten Jahren erfolgreich vorangetrieben wurde.
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