Pressemitteilung | Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)

Steueränderungen 2008 / Neue Wertgrenzen für Wirtschaftsgüter beachten

(Bonn) - Ob Büromöbel, Software oder Werkzeuge: Viele wichtige betriebliche Anschaffungen kosten bis zu 410 Euro netto. Sie konnten bislang direkt und in voller Höhe abgesetzt werden. Ab 2008 müssen diese Wirtschaftsgüter im Rahmen der so genannten Poolbewertung über fünf Jahre linear abgeschrieben werden. Dadurch verschlechtert sich die Selbstfinanzierungsmöglichkeit vieler Betriebe.

Mit 150 und 1.000 Euro führt der Fiskus zwei ganz neue Wertgrenzen ein, die maßgeblich für die Abschreibungsmöglichkeit und Kontierungspflicht sind. Die Neuregelungen betreffen Wirtschaftsgüter, die ab 2008 angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden. Die neuen Wertgrenzen sind nicht allein für das Finanz- und Rechnungswesen von Bedeutung. Letztlich sind alle Mitarbeiter mit Kassen- und Budgetverantwortung betroffen. "Die Investitions- und Belegpraxis vieler Abteilungen erfordert eine Überprüfung", rät Uwe Jüttner, Präsident des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). "Bei Anschaffungen über 150 Euro ist eine erhöhte Aufmerksamkeit gefragt."

Gewohnheiten lassen sich oft nur langsam ändern. Doch die neuen Wertgrenzen haben in der Summe gravierende Auswirkungen. Firmen sind deshalb gut beraten, jetzt ihre Mitarbeiter für diese Problematik nachhaltig zu sensibilisieren. Gegebenenfalls sollten Freigabeprozesse und Verfügungsrahmen überdacht werden.

Eine Frage des Preises

Ab 2008 gelten für Anschaffungsgüter neue Wertgrenzen und Vorschriften für die Kontierung. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) lassen sich nicht mehr wie gewohnt bis zur Höhe von 410 Euro netto im Anschaffungsjahr voll absetzen.

Von 0 bis 150 Euro: Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 150 Euro sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Es besteht prinzipiell keine Aufzeichnungspflicht im Anlagenverzeichnis - es sei denn, es handelt sich um eine Erstausstattung (z.B. Werkzeug, Geschirr) oder nachträgliche Erweiterungen (z.B. Festplatte, Arbeitsspeicher).

Zwischen 150 und 1.000 Euro: Innerhalb dieser Preisgrenze unterliegen Wirtschaftsgüter der Poolbewertung, insofern sie selbstständig nutzbar und bewertbar sind und dem Betrieb längerfristig dienen. Sie bilden einen jahresbezogenen Sammelposten, der über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben wird. Die tatsächliche Nutzungsdauer oder das Ausscheiden eines Produktes bleiben unberücksichtigt.

Über 1.000 Euro: Anschaffungen in dieser Höhe gelten als langlebige Wirtschaftsgüter. Sie werden verteilt über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Hierbei legt der Fiskus die amtlichen AfA-Tabellen zu Grunde. Allerdings darf das ab 1. Januar 2008 angeschaffte Wirtschaftsgut nur noch linear abgeschrieben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) Pressestelle Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn Telefon: (0228) 963930, Telefax: (0228) 9639314

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