Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Steuerabzugsverfahren: Jetzt Freistellungsbescheinigung beantragen

(Berlin) - „Bauunternehmer sollten jetzt bei ihrem Finanzamt die Freistellung vom Steuerabzugsverfahren beantragen. Dann haben sie in aller Regel für die nächsten drei Jahre Ruhe.“ Diese Empfehlung gibt der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper. „Lassen Sie sich nicht von der Panikmache einiger selbst ernannter Experten irre machen. Wer sich als seriöser Unternehmer auf dem deutschen Baumarkt betätigt, muss vor der Bauabzugssteuer keine Angst haben. Ganz im Gegenteil: Sie schützt vor unseriösen Wettbewerbern.“

Für völlig überzogen hält der Hauptverband insbesondere die Angst vieler Auftraggeber von Bauleistungen vor einem überbordenden Verwaltungsaufwand. Zwar könne es in der Anfangsphase gewisse Anlaufschwierigkeiten geben, sobald jedoch eine Freistellungsbescheinigung vorliege, sei das entscheidende Problem „vom Tisch“. Wenn Unternehmen beauftragt würden, die eine Freistellungsbescheinigung vorlegen könnten, reduziere sich der Verwaltungsaufwand auf die Überprüfung und Aufbewahrung der Bescheinigung.

Die Sorge vieler Unternehmen vor einer verzögerten Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen hält der Hauptverband für unbegründet. Seit Anfang November würden die Bescheinigungen zügig ausgestellt. Nur bei einzelnen Finanzämtern habe es anfangs Schwierigkeiten gegeben, die jedoch inzwischen behoben seien. Der Hauptverband geht davon aus, dass die Bescheinigungen termingerecht bis zum Jahresende vorliegen. Im Übrigen habe die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist eingeräumt; danach seien auch die im Laufe des Januars ausgestellten Freistellungsbescheinigungen ab 1. Januar 2002 gültig.

Auch die Angst vieler Bauunternehmer vor dem Finanzamt hält der Hauptverband für übertrieben. Niemand müsse sich ernstlich Sorgen machen, wenn er einmal eine Steuererklärung verspätet abgegeben habe oder mit der Steuerzahlung in Rückstand geraten sei. Von einer Gefährdung des Steueranspruchs gehe das Finanzamt erst dann aus, wenn Steueranmeldungen bzw. Steuererklärungen wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden seien oder nachhaltig Steuerrückstände bestünden. Aber selbst dann könnten Unternehmen noch auf Freistellungsbescheinigungen mit kurzer Geltungsdauer oder auf auftragsbezogene Freistellungsbescheinigungen hoffen.

Der Hauptverband hat im Übrigen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Steuerabzugsverfahren zusammengestellt. Die „Frage- und Antwortliste“ kann auf der Homepage des Hauptverbandes www.bauindustrie.de eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstr. 129 10785 Berlin Telefon: 030/212860 Telefax: 030/21286240

NEWS TEILEN: