Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Sterbegeld muß bleiben

(Düsseldorf) - Der Bundesverband Deutscher Bestatter wendet sich entschieden gegen die Streichung des Anspruchs auf Sterbegeld gegenüber der Krankenversicherung.

Der Freistaat Bayern hat mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Qualität der Pflege (Qualitätssteigerungsgesetz PFLEGE – QuaStG) – BR-Drucksache 79/00 – die Streichung des Sterbegelds angeregt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Qualität der Pflege in Altenheimen zu verbessern. Hintergrund dieser Vorlage sind die zum Teil alarmierenden Verhältnisse in den Altenpflegeheimen. Zur Beseitigung bestehender Missstände schlägt der Freistaat Bayern vor, dass die Behandlungspflege auch bei stationärer Pflege von den gesetzlichen Krankenkassen und nicht wie bisher von den Pflegekassen übernommen werden soll. Die hierdurch bei den Pflegesätzen freiwerdenden Mittel könnten gezielt dafür eingesetzt werden, zusätzliches Pflegepersonal einzustellen. Die Mehrbelastung der Krankenversicherung soll durch eine Streichung des Anspruchs auf Sterbegeld ausgeglichen werden.

Auch im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform 2000 ist das Sterbegeld in Frage gestellt worden. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang die Bitte geäußert, die Regelungen über die ab 2003 vorgesehenen Ausgleichszahlungen der Länder an die Krankenkassen zur Finanzierung der bisher pauschal geförderten Investitionskosten sowie die ab 2008 enthaltene Verpflichtung der Länder zur Kostenerstattung gegenüber den Krankenkassen für das Sterbegeld, Mutterschaftsgeld und Entbindungsgeld auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten erneut zu überprüfen (vgl. BR-Drucksache 454/99).

Als das Sterbegeld zum 31.12.1988 auf die Hälfte gekürzt und zugleich beschlossen wurde, dass es nicht mehr erhöht wird, war das für die damals in Rente stehenden Mitbürger ein schwerer Einschnitt. Es war aber zugleich eine feste Zusage, dass dieser Betrag nunmehr für sie Bestand hat. Die damalige Bundesregierung hatte festgestellt, dass eine Streichung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben im Vertrauen auf die Sterbegeldvereinbarung bis zu 50 Jahre im voraus Beiträge einbezahlt. Es sei auch angemerkt, dass nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber im Vertrauen auf den Bestand des Leistungsumfangs, also auch des Sterbegeldes, ihren Anteil am Sozialbeitrag einbezahlt haben.

Seit dem 1.1.1989 fehlen dem Rentner DM 2.500,- zu einer würdigen Bestattung. Die Betroffenen haben dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufgefangen, indem sie durch den Abschluss von Zusatzversicherungen Vorsorge getroffen haben. Dies war jedoch nur möglich, soweit noch Versicherungsfähigkeit bestand, also bis zum Alter von 70 Jahren. War jemand nicht mehr versicherungsfähig und konnte er es sich finanziell leisten, hat er in der Regel für die dereinstige Bestattung ein Treuhandkonto angelegt. Falls diesen Leuten, die damals 65, 70 oder 80 Jahre alt waren, heute ihr Sterbegeld weggenommen wird, werden Mitbürger getroffen, die zwischenzeitlich alle über 75 Jahre alt geworden sind.

Diese Mitbürger können sich weder versichern noch haben sie Geldmittel, um die Streichung des Sterbegeldes aufzufangen. Das Sterbegeld geht bis auf die Sozialgesetze 1889 zurück.

Das Abschiednehmen von dieser Welt ist eine emotionsbestimmte Angelegenheit, in der die Gefühle desjenigen, der stirbt, und die der Angehörigen sehr wohl berücksichtigt werden müssen. „Ein Volk wird so beurteilt, wie es seine Toten bestattet“. Dieser Satz von Perikles hat auch heute noch seine Gültigkeit. Mit der Streichung des Sterbegeldes würden rund 45% der Rentner gezwungen, eine Bestattung nach den Vorschriften der Sozialhilfe durchzuführen. Diese bestimmt dann die Bestattung: Keine Blume, keine Musik, keine Todesanzeige, keine kirchliche Begleitung, das billigste Grab für die kürzeste Laufzeit. So etwas bezeichnete man bisher als unehrenhaftes Begräbnis.

Es sollte aber auch bewusst sein, dass die Streichung des Sterbegeldes in den meisten Fällen nur eine Kostenverschiebung ist. Durch die Streichung wird der Anteil der Sozialhilfe bei Bestattungen stetig ansteigen; die Hauptlast wird damit auf die Kommunen verlagert.

Städte und Gemeinden müssen darüber hinaus entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag zudem Friedhofsflächen und Bestattungseinrichtungen unter hohem Aufwand vorhalten. Soweit es sich um Kosten für Investitionen und laufende Pflege handelt, können diese nicht kurzfristig abgebaut werden. Die Kommunen sind also in der Situation, durch die Überwälzung der Bestattungskosten auf den Sozialhaushalt zusätzlich belastet zu werden.

Erdbestattung und Feuerbestattung werden in Bestattungsgesetzen der Länder gleichgestellt. Eine Erdbestattung kostet heute mindestens 4.500;- DM, dabei ist zu berücksichtigen, dass mindestens 60% dieses Betrages als kommunale Gebühren anfallen. Eine Feuerbestattung kann grundsätzlich um etwa 500;- DM preiswerter gestaltet werden. Noch preiswerter kommt eine anonyme Bestattung, also eine Einäscherung ohne Trauerfeier, ohne Urne und mit einer Bestattung in einem anonymen Feld. Damit lassen sich noch einmal Einsparungen in Höhe von rund 300;- DM erzielen. Gleichzeitig bedeutet dies aber das Ende der freien Willensbestimmung über die Art der dereinstigen Bestattung, das Ende einer abendländischen Tradition und das Ende der christlichen Bestattungskultur, zumindest in Deutschland.

Richtig ist, dass demjenigen, der nach dem 1.1. 1989 in eine gesetzliche Krankenkasse eingetreten ist, kein Sterbegeld mehr zusteht. Der Versicherte weiß in diesem Fall aber, dass er selbst Vorsorge treffen muss und kann sich darauf einstellen.

Der Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes (BDB) mit über 3.000 Mitgliedern, zugleich der größte Verband Europas, vertritt auch die Interessen von rund 50.000 Beschäftigten in diesem Gewerbe. Mit den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltungen, den Friedhofsgärtnern, den Steinmetzen und Zulieferern und Herstellern von Bestattungsartikeln steht der Arbeitsplatz von etwa 150.000 Beschäftigten im Zusammenhang mit Friedhof und Bestattung.

Wir sprechen uns mit Nachdruck gegen eine Streichung des Sterbegeldes im Interesse der betroffenen Bürger aus. Zugleich sind wir am Erhalt einer würdigen Bestattung und der hohen Bestattungskultur in unserem Lande interessiert und diesen Zielen verpflichtet.


Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. Volmerswerther Str. 79, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/1600810 Telefax: 0211/1600860

NEWS TEILEN: