Stellungnahme zur geplanten Änderung des BDSG vorgelegt
(Bonn) - Der Vorsitzende der DVD, Frank Spaeing, dazu: "Die Formulierung des Entwurfs lädt Verantwortliche geradezu dazu ein, Betroffenen ihren legitimen Auskunftsanspruch zu verweigern." Er befürchtet, dass nach dieser Änderung des BDSG missliebige, aber berechtigte Auskunftsersuchen abgewimmelt und verweigert werden. "Sie eröffnet ein großes Tor für Digitalunternehmen den von ihnen verdateten Menschen ihre Datenschutzrechte zu verwehren."
Die Änderung des § 34 BDSG muss nach Meinung der DVD daher unterbleiben.
Statt der geplanten Änderung bedarf es aus ihrer Sicht vielmehr einer Präzisierung der Gründe für eine Auskunftsverweigerung.
Quelle und Kontaktadresse:
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