Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Stellungnahme zur DIHT-Forderung nach Privatisierung der Entsorgung

(Köln) - Mit seiner jüngsten Forderung nach einer vollständigen Privatisierung der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle und der Hausmüllentsorgung hat der DIHT versucht, der kommunalen Entsorgungswirtschaft die Daseinsberechtigung abzusprechen. Der Vizepräsident des DIHT hatte gewarnt, unter dem Deckmäntelchen der kommunalen Daseinsvorsorge werde „nicht aus ökologischen, sondern aus vorrangig wirtschaftlichen Gründen das Rad in der Entsorgung wieder zurückgedreht“. Dabei übersah der DIHT, dass die kommunalen Entsorger sich dem Wettbewerb stellen, während sich die Privaten eher als „Rosinenpicker“ bedienen und den Kommunen und ihren Unternehmen für die Zukunft lediglich eine „Lückenbüßer-Funktion“ zubilligen wollen. Anlässlich der Landesgruppen-Fachtagung in Düsseldorf wies VKS-Präsident Karl-Joachim Neuhaus darauf hin, dass nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die öffentlichen kommunalen Betriebe einerseits verpflichtet werden, Entsorgungssicherheit durch das Vorhalten teurer Entsorgungseinrichtungen zu gewährleisten, auf der anderen Seite sollen sie jedoch keine Garantie haben, dass diese Entsorgungseinrichtungen genutzt werden. „Die Kommunen degenerieren damit zu reinen Vertragsverwaltern“, fürchtet Neuhaus. Sie würden ihre Fachkompetenz und Einflussnahmemöglichkeiten verlieren, der Verkauf kommunaler Betriebe an die private Entsorgungswirtschaft würde unausweichlich. Durch den Verkauf kommunaler Abfallwirtschaftsunternehmen an Private verstärke sich jedoch die ohnehin immer deutlicher abzeichnende überregionale Markt- und Machtkonzentration in der privaten Entsorgungswirtschaft noch weiter.

Das Verlangen des DIHT nach einem Wegfall der Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle käme einer Verringerung des Umweltschutzes gleich. Die ausschließliche Zugrundelegung des Markt- bzw. Wettbewerbsprinzips würde die Prinzipien der Entsorgungsnähe und der Gebietsbezogenheit der Abfallentsorgung aushöhlen. Der europaweite Handel mit Hausmüll, z. B. zur Verwertung im Ausland unter gänzlich anderen, ökologisch minderwertigen Bedingungen, wird vom DIHT zwar nicht ausdrücklich gefordert, wäre aber die logische Konsequenz der angemahnten „Ausschreibung im Wettbewerb“. Da das Schadstoffpotenzial zukünftig für die Frage der Beurteilung der Verwertbarkeit nahezu irrelevant sein soll, wird dem grenzüberschreitenden Mülltourismus stark schadstoffhaltiger und wenig heizwertreicher Fraktionen Tür und Tor geöffnet. Mit allen Konsequenzen für die Umwelt.

Die DIHT-Forderung nach einer „Privatisierung der Hausmüllentsorgung spätestens ab 2005“ liefe in der Praxis auf verschiedene private Entsorger zur Erfassung der Restmüllmengen bei Privathaushalten hinaus. Dies könnte bedeuten, dass ständig Entsorgungsfahrzeuge durch die Städte fahren, um Hausmüll als Abfall zur Verwertung zu erfassen. Damit würde eine Armada von Müllfahrzeugen unterschiedlicher Anbieter sich im Kampf um jede Mülltonne durch die ohnehin verstopften Straßen quälen und in unverantwortlicher Weise die Umwelt belasten und knapper werdende Ressourcen verbrauchen.

Neuhaus: „Der VKS tritt für einen fairen Wettbewerb ein, der für die Bürger sowohl Entsorgungssicherheit zu sozial verträgliche Kosten bringt als auch dem Umweltschutz gerecht wird.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770385 Telefax: 0221/3770371

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