Pressemitteilung | ADEXA - Die Apothekengewerkschaft

Stellungnahme zum Versandhandels-Urteil des EuGH / Hausapotheken bieten mehr

(Hamburg) - Das Urteil des EuGH zum Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland kommt faktisch zu spät. Wenige Wochen, bevor der Versand von Medikamenten durch das GKV-Modernisierungsgesetz freigegeben wird, hat die Entscheidung der Brüsseler Richter keinen Einfluss mehr auf die innerdeutsche Politik. So ist es auch nicht verwunderlich, dass sich sowohl DocMorris als auch der Deutsche Apothekerverband als die moralischen Gewinner deklarieren können. Der Zug ist ohnehin abgefahren.

Die unterschiedliche Bewertung des EuGH von rezeptfreien und rezeptpflichtigen Arzneimitteln – bei der ersten Gruppe ist der Versandhandel erlaubt, bei der zweiten aus Sicherheitsaspekten verboten – wird vom Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) nicht geteilt. Persönliche Beratung ist auch bei Aspirin oder Johanniskrautdragees wichtig. Deshalb favorisiert der BVA das Hausapothekenmodell, bei dem ebenfalls eine Lieferung bis ans Krankenbett möglich ist. Potentielle Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und andere Sicherheitsrisiken können durch die pharmazeutische Betreuung aus einer Hand vermieden werden. Und deutlich schneller ist die Hausapotheke auch. Man sollte daher auf die Mündigkeit der Kunden vertrauen: Die bessere Servicequalität setzt sich durch.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) Deichstr. 19, 20459 Hamburg Telefon: 040/363829, Telefax: 040/363058

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