Stellungnahme zum Entwurf eines Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes
(Bonn) - Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und soziale Sicherung des Deutschen Bundestages äußerten sich der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Dr. Stephan Reimers, und der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung zu einem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz. Sie betonen, dass die maßgeblich aus christlichen Wurzeln entwickelten Grundprinzipien unseres Sozialstaates aus ethischen, rechtlichen wie auch aus ökonomischen Gründen nicht aufgegeben werden dürften. Daher seien Ansätze zu unterstützen, die geeignet sind, "die Nachhaltigkeit und den notwendigen sozialen Ausgleich in unseren sozialen Sicherungssystemen sicherzustellen und bei gleichzeitiger Vermeidung von Altersarmut eine gerechtere Lastenverteilung in der Gesellschaft zu erreichen."
Der Gesetzentwurf vernachlässige aber wichtige Probleme, wie beispielsweise die Berücksichtigung der Erziehungsleistung von Eltern. Neue Probleme seien vorprogrammiert, etwa eine Zunahme von Sozialhilfebedürftigkeit im Alter.
Reimers und Jüsten weisen besonders auf die Gefahr der Altersarmut hin. Es gebe zwar durchaus eine nicht unerhebliche Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern mit hohen Gesamteinkünften, die auch in der Lage sei, einen Beitrag zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Altersversorgung zu erbringen. Ebenso nachdrücklich sei aber zu betonen, dass dieser Beitrag nicht gleichmäßig von allen Rentnerinnen und Rentnern erbracht werden könne. Eine pauschale Senkung des Rentenniveaus könne somit kein sozialverträgliches Instrument sein. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sei davon auszugehen, dass eine zunehmende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern in Zukunft Bezüge unterhalb des Sozialhilfeniveaus erhalten werden. "Dies ist aus Sicht der Kirchen nicht akzeptabel."
Im Gesetzentwurf fehlten außerdem Ansätze zur Verbesserung der Situation von Familien. Damit bleibe die Bundesregierung hinter den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem "Trümmerfrauenurteil" vom 7. Juli 1992 und seinem Urteil zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001 zurück. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, bei jeder Veränderung im Rentenrecht die Benachteiligung von Familien tatsächlich zu verringern. In einem Brief an den Ausschussvorsitzenden Klaus Kirschner bedauerten Reimers und Jüsten, dass "bei einem so wichtigen sozialpolitischen Gesetzgebungsvorhaben weder die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände noch andere freigemeinnützige Trägerverbände zu der Anhörung eingeladen worden sind."
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