Pressemitteilung | k.A.

Stellungnahme Pflegeneuausrichtungsgesetz

(Berlin/Worms) - Dem Entwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes hat der Bundesrat hat am 21. September 2012 abschließend zugestimmt. Das Gesetz liegt nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor.

Als Kernstück der Reform werden immer die verbesserten Leistungen für demenzkranke Menschen hervorgehoben. Dies ist gut und richtig und gerade Patienten, die im häuslichen Bereich betreut werden, können davon profitieren. Auch die zeitlich begrenzte Förderung alternativer Wohnformen ist zu begrüßen.

Trotzdem gibt es zentrale Versäumnisse: immer noch nicht gibt es einen neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - obwohl bereits vor rund 4 Jahren allgemein anerkannte Vorschläge für dessen Einführung vorgelegt wurden. Auch das Anfang dieses Jahres einberufene Expertengremium hat keinen Abschluss gebracht.

Auch die nachhaltige Finanzierung der Pflegereform ist bei weitem nicht gesichert. Durch die erweiterte Basis der Leistungsempfänger und den weiteren Anstieg aufgrund der demografischen Entwicklung steht die Zukunftssicherheit mehr denn je in Frage. Letztlich ist es doch so: wenn mehr Menschen berechtigt sind, auf die Leistungen zurückzugreifen, muss irgendwo gespart werden. Denn das Geld ist endlich. Es ist damit zu rechnen, dass Leistungen stärke in Frage gestellt, länger hinausgezögert oder faktisch rationiert werden.

Andere Aspekte der Reform hören sich gut an -doch sind sie nicht bis ins Letzte durchdacht. So müssen die Pflegekassen seit Oktober einem Antragsteller eine Pflegeberatung leisten: innerhalb von 2 Wochen sollen sie ihm einen Berater nennen, einen konkreten Termin anbieten oder zumindest einen Gutschein für die Beratung ausstellen. Es ist zu erwarten, dass der Gutschein oft angeboten wird - schlicht aus Zeit und Kostengründen. Wann die tatsächliche Beratung dann erfolgt, ist dann Vereinbarungssache. Im Übrigen war es schon immer originäre Aufgabe der Versicherungen, ihre Kunden zu beraten. Die Mitarbeiter können aber nur adäquat beraten, wenn sie sich auskennen - und das trifft angesichts der komplexen Fragestellungen leider oft nicht zu.
Leider besteht aber auch die Gefahr, dass nicht die neutrale und umfassende Beratung geleistet wird, die mit dem Gesetz angestrebt wird. Erscheint der Pflegeberater der Kasse so war es in der Vergangenheit oft so, dass beim Besuch weniger die unterstützende Beratung als eher der Versuch im Vordergrund steht, die Leistungen zu überprüfen. Wird der Patient oder dessen Angehörige davon überzeugt, Leistungen, die bisher vielleicht der Pflegedienst erbracht hat, selbst zu übernehmen, spart die Kasse. Diese Gefahr besteht und muss unterbunden werden.

Ein großes Problem wird das Pflegeneuausrichtungsgesetz im Hinblick auf die alternative Abrechnungsform von Grundpflegeleistungen durch den ambulanten Pflegedienst sein: der Pflegebedürftige kann ab dem 01.01.2013 wählen, ob er die Grundpflegeleistungen nach Zeit oder wie bisher in Form von Leistungskomplexen vom Pflegedienst in Anspruch nehmen will.
Nach der Zeitabrechnung bestimmt allein der Pflegebedürftige, welche Leistungen vom Pflegedienst erbracht werden sollen und wie viel Zeit dafür zur Verfügung gestellt wird.
In den Anfängen der Pflegeversicherung gab es in bspw. Hessen diese Zeitabrechnung bereits einmal. Die Erfahrungen haben damals aber gezeigt, dass die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen dem Pflegepersonal aus Kostengründen dann nicht mehr die erforderliche Zeit für die notwendige und mittlerweile sehr aufwendige Pflegedokumentation zur Verfügung gestellt haben. Auch an der Anleitung, Beratung und Durchführung der Prophylaxen wurde gespart. In Manchen Fällen wurden die Pflegekräfte eines Pflegedienstes regelrecht gegeneinander ausgespielt. Die Kunden wünschten sich die Pflegekraft, die schlicht schneller - und damit kostengünstiger - war.
Aufgrund des damaligen wirtschaftlichen Drucks mussten zahlreiche Pflegedienste aufgeben. Dies ist für die Zukunft wieder zu befürchten.

Aber auch die Pflegequalität wird deutlich darunter leiden.
Pflegedienste sind zu einer bestimmten Qualität verpflichtet - jedoch werden sich auch die Anbieter der ambulanten Pflege zwangsläufig mit den angebotenen Zeiten für die Pflege unterbieten, da durch die Pflege nach Zeitabrechnung ein neues Konkurrenzmittel entsteht. Es wird schneller gearbeitet werden müssen - wodurch die Fehlerhäufigkeit steigen kann. Um Kosten zu sparen, werden wahrscheinlich mehr ungelernte oder angelernte Kräfte für die Pflege eingesetzt werden.

Auch ist damit zu rechnen, dass immer mehr qualifizierte Fachkräfte der Pflege am Patienten den Rücken kehren werden. Darunter leidet letztlich der Patient bzw. Pflegebedürftige.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Brückenstr. 2, 67551 Worms Telefon: (06247) 9044990, Telefax: (06247) 9044999

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