Stellungnahme des ZÄN zur Gesundheitsreform
(Freudenstadt) - Die Patienten sind höchst unzufrieden und reagieren z. T. gereizt auf die Auswirkungen der Gesundheitsreform. Die Ärzte können sich keinesfalls mit den Neuerungen der Gesundheitsreform zufrieden geben.
10% bis 20% der Patienten versuchen, in nervenden Diskussionen mit Arzt und Arzthelferin die Praxisgebühr zu vermeiden. Einige Patienten verlassen sogar schimpfend die Praxis ohne sich behandeln zu lassen. Die Übrigen nehmen mehr oder weniger zähneknirschend die Zahlung der Praxisgebühr hin.
Gravierender verhält es sich mit den Zuzahlungen bzw. Selbstzahlungen der Arzneimittel. Ganz und gar auf Unverständnis stößt, dass die Kosten nur verschreibungspflichtiger und damit nebenwirkungsreicher Arzneimittel von den Krankenkassen übernommen werden, dagegen aber vom Arzt verordnete, notwendige, wirksame und gut verträgliche Arzneimittel selbst gekauft werden müssen. Hier bekommt vor allem der Apotheker den Unmut der Patienten zu spüren, z.T. werden sie heftigst beschimpft.
Insbesondere gesundheitsbewusst lebende Patienten, die eine Behandlung mit Naturarzneimitteln bevorzugen, sind von der Kostenerstattung bei Verschreibungspflicht besonders betroffen. Und die Patienten, die eine Unverträglichkeit oder Allergie auf chemisch-synthetische Arzneimittel haben, aber mit Naturarzneimittel eine deutliche Besserung ihrer Beschwerden erfahren, sind besonders betroffen von der Nicht-Kostenübernahme.
Auffällig ist, dass insbesondere sozial schwache Patienten, wie Rentnerinnen oder allein stehende Mütter, den Arztbesuch wegen der Zuzahlung vermeiden (auch Termine absagen) und verordnete nichtverschreibungspflichtige Medikamente wegen der Kosten nicht erwerben. Sie können am Existenzminimum lebend sich die jetzt entstandenen Kosten der medizinischen Versorgung einfach nicht leisten.
Es ist zu befürchten, dass die Privatversicherungen den Rahmenbedingungen der Kassenmedizin folgen und nur noch über teuere Zusatzversicherungen die ärztlich-naturheilkundliche Behandlung erstatten. Die Beihilfe vollzog bereits den ersten Schritt zur eingeschränkten Erstattung von Naturarzneimitteln.
Indem die Patienten zur Selbstmedikation und Beratung durch die Apotheken gedrängt werden, nähert sich unser Gesundheitssystem bedenklich einer nichtärztlichen Barfußmedizin.
Anmerkung: die rechtliche Definition der Verschreibungspflicht
Die Verschreibungspflicht bezieht sich einzig und allein auf das Potenzial der Nebenwirkungen! Im § 48 des Arzneimittelgesetzes heißt es, dass die Arzneimittel unter Verschreibungspflicht gesetzt werden, die als gefährlich eingestuft worden sind, weil sie die Gesundheit auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, ... .
Die Wirksamkeit eines Arzneimittels hat absolut nichts mit der Verschreibungspflicht zu tun. Die Wirksamkeit wird einzig und allein bei der Zulassung des Arzneimittels vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft. Nur wirksame Arzneimittel werden zugelassen, erkennbar an der Zulassungsnummer, der Indikation nach ICD-Schlüssel und der Apothekenpflicht.
Es ist medizinisch paradox und abwegig, den Menschen verachtend und zum Nachteil für die Patienten, dass die Kostenübernahme nichts mit der Wirksamkeit zu tun hat und dass die Kosten nur von Arzneimitteln mit erheblichen Nebenwirkungen übernommen werden und gut verträgliche Arzneimittel selbst gekauft werden müssen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren e.V.
Am Promenadenplatz 1, 72250 Freudenstadt
Telefon: 07441/918580, Telefax: 07441/9185822