Stellungnahme des IDW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen
(Düsseldorf) - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, das deutsche Enforcement-System zur Durchsetzung der Rechnungslegungsgrundsätze nachhaltig zu verbessern. Durch die Schaffung einer von Unternehmen und Abschlussprüfer unabhängigen Prüfstelle wird das Vertrauen in die Qualität der Rechnungslegung und Abschlussprüfung gestärkt.
Mit dem Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes entwickelt die Bundesregierung nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirksame Durchsetzung der Rechnungslegungsgrundsätze durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Durch die vorgesehene Präferenz für die Schaffung einer privatwirtschaftlich organisierten Prüfstelle für Rechnungslegung berücksichtigt sie gleichzeitig das Selbstregulierungspotenzial der Beteiligten. Damit greift die Bundesregierung eine Empfehlung der Regierungskommission Corporate Governance auf, die bereits im Rahmen der damaligen Diskussionen die aktive Unterstützung des IDW gefunden hat.
Es liegt nun an den beteiligten Interessengruppen, die konkrete Ausgestaltung der Prüfstelle intensiv zu erörtern. Nur eine Lösung, die in ihrer Akzeptanz und Wirksamkeit auf die Zustimmung aller Beteiligten trifft, d.h. auch, dass sie fachlich und organisatorisch in angemessenem Verhältnis getragen wird, wird langfristig die erforderliche nationale und internationale Anerkennung finden. Das IDW, so Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW, ist bereit, hier zusammen mit der Wirtschaftsprüferkammer seinen Beitrag zu leisten.
Positiv zu werten so Naumann, ist die Pflicht der Prüfstelle bzw. der BaFin, die Wirtschaftsprüferkammer über bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben festgestellte Tatsachen zu unterrichten, die auf das Vorliegen einer Berufspflichtverletzung durch den Abschlussprüfer schließen lassen. Dies stärkt die Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer.
Nochmals zu erörtern ist, auf welche Unternehmen sich das Enforcement langfristig erstrecken soll. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell ist konsequent an kapitalmarktorientierten Unternehmen ausgerichtet. Dementsprechend wird auch der BaFin als zweiter Instanz neben der privaten Prüfstelle eine starke Rolle im Enforcement-Prozess zugewiesen.
Aus Sicht des Kapitalmarktes ist hiergegen nichts einzuwenden. Problematisch wird ein solcher rein kapitalmarktbezogener Ansatz jedoch, wenn ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auch die Abschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen dem Enforcement unterworfen werden sollen. Soll das von der Bundesregierung angedachte Modell umgesetzt werden, stellt Naumann heraus, erfordert dies daher einen breiten politischen Konsens über eine ggf. dauerhafte Beschränkung des Zuständigkeitsbereichs der Prüfstelle bzw. darüber, dass im Zweifel bei einer Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes größere kostenintensive organisatorische und rechtliche Umgestaltungen erforderlich werden.
Nach dem Referentenentwurf kann die BaFin in dem zweistufigen Modell selbst tätig werden, wenn erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses der Prüfstelle oder an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung bestehen. Eine solche Ermächtigung der BaFin darf allerdings nicht dazu führen, dass die Akzeptanz der Prüfstelle durch die betroffenen Unternehmen und durch die Öffentlichkeit beeinträchtigt bzw. gefährdet wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Tersteegenstr. 14, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/45610, Telefax: 0211/4541097