Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Stellungnahme des DStV zum Gesetzentwurf für ein Geldwäschebekämpfungsgesetz

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat zu dem durch das Bundesministerium des Innern vorbereiteten Entwurf für ein Geldwäschebekämpfungsgesetz am 4. Februar 2002 Stellung genommen. Ziel ist die Umsetzung der EG-Richtlinie 2001/97/EG in nationales Recht. Erstmals wird das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) eine Identifizierungs- und Anzeigepflicht für Steuerberater und andere Freie Berufe vorsehen.

In seiner Stellungnahme sprach sich DStV-Präsident Jürgen Pinne am 6. Februar gegen eine bereits in der Richtlinie angelegte Ungleichbehandlung mit den Rechtsanwälten aus. Rechtsanwälte unterliegen den Verpflichtungen durch das Geldwäschegesetz nur bei bestimmten Kataloggeschäften, die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG-Entwurf geregelt sind. Nach der jetzt vorliegenden Begründung ist nicht eindeutig, ob unter den Begriff der Steuerberatung, die als Rechtsberatung gilt, auch z. B. die Erstellung eines Jahresabschlusses zu subsumieren ist.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass Rechtsanwälte aufgrund der Regelungen in § 3 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz auch diese Tätigkeiten übernehmen können. Übernimmt der Rechtsanwalt eine solche Tätigkeit außerhalb der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG-Entwurf aufgezählten Tätigkeiten, unterliegt er dabei nicht den Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes. Eine solche Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt.

Problematisch, so Pinne, sei auch die Einräumung der Möglichkeit eines Datenabgleichs durch das Bundeskriminalamt -Zentralstelle für Verdachtsanzeigen-, das von jeder eingehenden Verdachtsanzeige eine Kopie erhält. Eine Überwachung der Anzeigen durch eine zentrale Stelle ist unter dem Aspekt der Entwicklung von Geldwäschetypologien sinnvoll. Dabei darf jedoch der strafrechtliche Grundrechtsschutz nicht vernachlässigt werden.

Besonders begrüßte der Verband die Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechtes zur Befreiung der Berater von der Anzeigepflicht in § 11 Abs. 3 GwG-Entwurf bei Rechtsberatung oder gerichtlicher Vertretung. Nur so könne das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Berater ausreichend geschützt werden, so Jürgen Pinne in der Stellungnahme.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstraße 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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