Stellungnahme des Deutschen Verbandes der Spielwaren-Industrie e.V. (DVSI) zum Bericht der Stiftung Warentest zu Holzspielzeug
(Stuttgart) - Spielzeugsicherheit wird von der Spielwarenindustrie sehr ernst genommen und hat bei den Mitgliedsfirmen des DVSI höchste Priorität. Es ist gut, dass Institutionen wie die Stiftung Warentest eigene Prüfungen durchführen, damit fehlerhafte Produkte aufgefunden werden. Dennoch sollte das Gesamtbild differenziert und sachlich korrekt dargestellt werden.
"Die Stiftung Warentest legt für die Bewertungen im Test eigene Anforderungen zugrunde, die unabhängig von den geltenden gesetzlichen Vorgaben für Spielzeugsicherheit aufgestellt werden. Das verwendete Schulnotensystem vermittelt dem Verbraucher den Eindruck, dass gesetzeskonforme Produkte ein Risiko darstellen", so Ulrich Brobeil, Geschäftsführer des DVSI. "Auch die verwendeten Testmethoden unterscheiden sich teilweise sehr deutlich von den allgemeinen Prüfstandards. Die sich hieraus ergebenden Messergebnisse weichen zum Teil erheblich von den Werten ab, die unabhängige Prüfinstitute mit genormten Testverfahren bei gleichem Spielzeug erhalten."
So wird die Untersuchung der Stiftung Warentest beispielsweise nur "in Anlehnung an" die geltenden DIN Normen durchgeführt. Diese DIN Normen sind ein anerkannter Standard, der gemeinsam von unabhängigen Prüfinstituten, Behördenvertretern, Gewerbeaufsicht, der Industrie und auch Vertretern der Stiftung Warentest entwickelt wurde. Wenn die Untersuchungen der Stiftung Warentest aber nicht gemäß diesen Prüfstandards, sondern nach selbst definierten Methoden durchgeführt werden, sind die Ergebnisse nicht nachvollziehbar.
Bei Nitrosaminen sind die Messergebnisse der Stiftung Warentest bei einigen der untersuchten Produkte ungenau und hielten einer erneuten Überprüfung nicht stand. Es scheint, als wären die Grenzwerte hier so niedrig angesetzt, dass ganz normale Ungenauigkeiten bei einer Messung dadurch übermäßig große Abweichungen hervorrufen. Zu Formaldehyd sieht die geltende Prüfnorm EN 71 eine Einweichung der Proben von drei Stunden vor. Die Stiftung Warentest hingegen erweitert diese Zeit auf 24 Stunden. Zudem werden für Formaldehydprüfungen der Stiftung Warentest teilweise auch Klebeverbindungen, die beim Spielzeug gar nicht frei zugänglich sind, durch Zerstören des Produktes zugänglich gemacht und dann wiederum für 24 Stunden eingeweicht, um anschließend den herausgelösten Gehalt zu messen. Dies hat mit einer seriösen Untersuchung möglicher Risiken nichts zu tun.
Für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurde durch die Europäische Kommission im Sommer 2013 ein neuer Grenzwert verabschiedet, der für acht anerkannt gefährliche Stoffe eine Begrenzung von 0,5mg pro Kilogramm vorsieht. Napthalin fällt nicht in diese Regelung, und selbst im Trinkwasser wird Naphtalin aufgrund seines geringen Gefahrenpotenzials nicht gemessen. Die Gesundheit der Kinder muss geschützt werden. Deshalb ist Spielzeug eines der am stärksten regulierten Konsumgüter in Europa. So gelten beispielsweise für einen Spielzeug-Plastiklöffel, mit dem eine Puppe gefüttert wird, strengere Anforderungen als für einen Plastiklöffel, den Kinder tatsächlich selber zum Essen nutzen. Die Richtlinie zur Spielzeugsicherheit wird fortlaufend gemäß neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen hinterfragt und entsprechend angepasst, um maximale Sicherheit für Kinder zu gewährleisten. Die Industrie hält sich an die gesetzlich geregelten Grenzwerte innerhalb der Richtlinie als einheitlichen Standard.
Die Spielwarenindustrie begrüßt jede konstruktive Diskussion zum Thema Spielwarensicherheit. Diese sollten jedoch stets auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesetzlicher Vorgaben erfolgen. Ist dies nicht der Fall, werden Verbraucher verunsichert und der Eindruck erweckt die Sicherheit von Spielzeug sei nicht gewährleistet. Dem widersprechen die Mitglieder des DVSI ausdrücklich.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie e.V. (DVSI), Messezentrum
Ulrich Brobeil, Geschäftsführer
Heinestr. 169, 70597 Stuttgart
Telefon: (0711) 976580, Fax: (0711) 9765830