Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e.V. zur Notwendigkeit der histologischen Untersuchung von entnommenem Gewebe / Stand 1. September 2009
(Berlin) - Die Entnahme von Gewebe ist stets eine Verletzung der Integrität des Gesamtorganismus, die nur auf der Grundlage einer klar definierten Indikation, z.B. zur diagnostischen Klärung eines vermuteten Krankheitsprozesses, zur Sicherung der Indikation eines operativen Eingriffs oder zur Vorhersage des individuellen Ansprechens auf eine Therapie, vorgenommen werden darf. Der Eingriff selbst und die Artdiagnose des entnommenen Gewebes sind zu dokumentieren.
Der Patient hat zur Wahrnehmung seiner Rechte und zu seinem Schutz einen Anspruch auf die Sicherung der Diagnose und der Indikationsberechtigung anhand des entnommenen Gewebes durch einen Facharzt für Pathologie / Neuropathologie.
Die tägliche Erfahrung zeigt, dass beim Vergleich von klinischer und histologischer Diagnose nicht selten unerwartete Befunde aufgedeckt werden, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies gilt durchaus auch für Gewebe, das als "harmlos" eingeschätzt wurde. Deshalb muss uneingeschränkt gelten, dass jedes entnommene menschliche Gewebe histologisch zu untersuchen ist. Die histologische Untersuchung ist eine medizinische Notwendigkeit.
Sie ist darüber hinaus eine unentbehrliche qualitätssichernde Maßnahme.
Bei gerichtlichen oder versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen hat die histologische Diagnosesicherung als wesentlicher Bestandteil jeder Dokumentation erhebliche Bedeutung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.
Dr. Christine Winkler, Pressereferentin
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