Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Raumordnungsgesetz / Breidenbach: Bundestag sollte sich gegen Länderinteressen nach Alleinzuständigkeit bei der Flughafen-Standortplanung durchsetzen
(Düsseldorf) - Am 16. Dezember 2016 hat sich der Bundesrat gegen ein verbindliches Flughafen-Standortkonzept des Bundes gewandt. Der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Raumordnungsgesetz sieht eine Bindung der Länder an Standortvorgaben des Bundes vor. Dazu erklärt Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm:
"Wir fordern den Bundestag auf, den Wünschen der Länder nach Alleinzuständigkeit bei der Standortplanung von Flughäfen nicht nachzugeben. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung einen verbindlichen Raumordnungsplan für Flughäfen erarbeitet, der den Gesamtbedarf berücksichtigt, Überkapazitäten verhindert und Umweltschäden und Lärmbelastung minimiert. Dem subventionierten Wildwuchs bei den Regionalflughäfen muss durch eine bundesweit abgestimmte Planung begegnet werden.
Allerdings wird mehr als nur ein reines Flughafen-Standortkonzept benötigt. Wir brauchen auch eine Konzeption des Bundes zur besseren Schienen-Anbindung der Flughäfen in Deutschland, um die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene zu fördern.
Die von Verkehrsminister Alexander Dobrindt vorgestellten Eckpunkte für ein nationales Luftverkehrskonzept sind ein reines Ressortkonzept zur Stärkung der Luftverkehrswirtschaft. Dieses wird den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes in keiner Weise gerecht. Erforderlich ist ein mit dem Umweltministerium abgestimmtes Konzept. Minister Dobrindt wählt aber lieber den Alleingang und düpiert damit Umweltministerin Barbara Hendricks.
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