Pressemitteilung | Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

Stellungnahme der BZÄK zum geplanten Verbot von "Fluor" in Nahrungsergänzungsmitteln durch das belgische Gesundheitsministerium

(Berlin) - Neben einer ausgewogenen Ernährung, einer zweckmäßigen Zahn- und Mundhygiene sowie der risikogerechten zahnmedizinischen Betreuung sind Fluoride (Anmerkung der Redaktion: wirksame Substanz in der zahnmedizinischen Prävention im Unterschied zum Fluor als Halogen) ein wichtiger Eckpfeiler zahnmedizinischer Prävention. Fluoride werden dazu in Zahnpasten, Spüllösungen und jodiertem Kochsalz eingesetzt. Darüber hinaus sind Fluoride in unterschiedlicher Konzentration im Trinkwasser, Mineralwässern sowie in verschiedenen Nahrungsmitteln, insbesondere Fisch und Fischprodukten, sowie Hülsenfrüchten und schwarzem Tee vorhanden. Der Einsatz von Fluoriden in Mund- und Zahnpflegeprodukten wird in Deutschland im Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz - LMBG) geregelt. Darüber hinaus gilt die Kosmetikverordnung, welche die Art und Menge der in Zahnpflegemitteln verwendeten Fluoridwirkstoffe begrenzt. In ärztlichen und zahnärztlichen Praxen verordnete und verwendete Fluoridtabletten, und Fluoridkonzentrate unterliegen dem Arzneimittelgesetz.

Die Wirksamkeit von Fluoriden in der Kariesprophylaxe, wobei Karies als Ergebnis des Einwirkens von Säuren aus den Plaquebakterien auf den Zahnschmelz entsteht, erfolgt in verschiedenen Ebenen. So bewirken sie zum einen eine Beförderung der Remineralisation beginnender Kariesschäden durch Wiedereinlagerung von im Speichel gelösten Mineralien. Weiterhin bewirken Sie durch Einlagerung in den Zahnschmelz eine Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Säureangriff der Bakterien. Ferner hemmen Fluoride den Stoffwechsel der für die Kariesentstehung verantwortlichen Bakterien. Die Wirkung der Fluoride entfaltet sich somit vornehmlich lokal auf der Zahnschmelzoberfläche.

In Folge des zunehmenden Fluoridangebotes in Zahnpflegemitteln und Nahrungsmitteln hat die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) "Empfehlungen zur Kariesprophylaxe mit Fluoriden" bereits im Jahre 2000 überarbeitet und verabschiedet. Diese sind Grundlage der Beratung der Patienten in den zahnärztlichen Praxen und regeln die Anwendung von Fluoridpräparaten in den Zahnarztpraxen. Bei Beachtung dieser Empfehlung sind Folgen einer Überdosierung auszuschließen. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zur Toxikologie der Fluoride liegen derzeit nicht vor.

Die nachhaltigen und wissenschaftlich belegten Erfolge der Kariesprophylaxe, insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen, welche Deutschland einen Spitzenplatz in der europäischen Kariesliga verschafften, sind in einem wesentlichen Bereich auch auf den Einsatz und die Wirksamkeit der Fluoride zurückzuführen. Die Bundeszahnärztekammer weist darauf hin, dass veränderte Empfehlungen zum Einsatz von Fluoriden sich negativ auf die Kariesentwicklung auswirken. Grundsätzlich empfiehlt die Bundeszahnärztekammer allen Patienten bei Einsatz von Fluoriden über die Mund- und Zahnpflegeprodukte hinaus, eine Beratung durch den Zahnarzt in Anspruch zu nehmen. Dieser erhebt entsprechend den o.g. wissenschaftlichen Empfehlungen eine Fluoridanamnese, d.h. das individuelle Angebot von Fluoriden für den Patienten, und legt auf Grund des entsprechenden Kariesrisikos weitere Maßnahmen zum Einsatz von Fluoriden fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. Chaussestr. 13 10115 Berlin Telefon: 030/400050 Telefax: 030/40005200

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