Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern / Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Stellungnahme der AkdÄ zu dem Antrag des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ / Auf Anerkennung der geänderten Wettbewerbsregeln (FSA-Kodex Fachkreise)

(Berlin) - Seit 2004 gibt es einen Kodex der Mitglieder des Vereins "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA-Kodex). Der FSA-Kodex beinhaltet Verhaltensempfehlungen und Richtlinien für Arzneimittelhersteller hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise. Er hat Gültigkeit für Mitgliedsunternehmen sowie für mit diesen Unternehmen verbundene Tochtergesellschaften. Im Rahmen eines vom FS Arzneimittelindustrie e.V. gestellten Antrags zur Anerkennung von geänderten und ergänzten Wettbewerbsregeln beim Bundeskartellamt hat die Bundesärztekammer die Möglichkeit einer Stellungnahme erhalten.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), ein Fachausschuss der Bundesärztekammer, sieht in Übereinstimmung mit der Arzneimittelindustrie die Notwendigkeit, verbindliche Vorgaben für die Zusammenarbeit zwischen Arzneimittelindustrie und Ärzten sowie den weiteren "Angehörigen der Fachkreise" zu definieren. Bisherige Erfahrungen zeigen aber, dass der FSA-Kodex und seine Verfahrensordnung nicht geeignet waren, unlauteren Werbepraktiken der Arzneimittelindustrie und versuchten Einflussnahmen auf das Verordnungsverhalten von Ärzten in gewünschter Weise entgegenzuwirken. Weiterhin werden Verbote für die Werbung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln sowie irreführende und versteckte Werbung ebenso unterlaufen wie Regelungen zur Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen und Kongressen sowie zur Gewährung von Geschenken an Angehörige der medizinischen Fachkreise.

Die AkdÄ sieht deshalb einen erheblichen Korrekturbedarf des FSA-Kodex, um die auch in der breiten Öffentlichkeit zunehmend diskutierten unlauteren Werbestrategien der Arzneimittelindustrie wirkungsvoll einzudämmen und verbindliche ethische Standards für eine Zusammenarbeit zwischen Arzneimittelindustrie und Ärzteschaft zu schaffen. Falls die verbindlichen Regelungen weiterhin nicht eingehalten werden, hält die AkdÄ gesetzgeberische Maßnahmen für erforderlich. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, ein Gesetz auf der Grundlage staatsanwaltlicher Ermächtigung zu erlassen, mit dem wirksam gegen unlautere Werbemethoden einzelner Unternehmen der Arzneimittelindustrie vorgegangen werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 400456500, Telefax: (030) 400456555

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