Stellplatzablöse in Innenstädten abschaffen / Handelsverband BAG begrüßt entsprechendes Urteil
(Berlin) - Der Handelsverband BAG begrüßt das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Münchens zur Praxis der Stellplatzablöse in München. Ein Kaufmann hatte die Stadt München auf Rückzahlung seiner vor zwölf Jahren bezahlten Stellplatzablöse verklagt, weil ihm von Seiten der Behörden nicht dargelegt werden konnte, wie sein Geld für die Bereitstellung anderer Parkmöglichkeiten eingesetzt wurde (AZ: M8K02.386).
Das Verwaltungsgericht München gab mit diesem Urteil den Einwendungen des Kaufmanns recht. Denn nach Meinung der Richter nimmt der abgeschlossene Vertrag über die Stellplatzablöse beide Seiten in die Pflicht: Der Bauherr übernimmt die Kosten für die Herstellung der vorgeschriebenen Stellplätze, die wiederum die Gemeinde an geeigneter Stelle herzustellen oder für den Unterhalt bestehender Stellplätze zu verwenden hat. Die Stadt München hatte im aktuellen Fall erklärt, sie sei ihrer Pflicht durch die Schaffung von Anwohnergaragen in entfernteren Stadtteilen sowie Park- and- Ride- Plätzen (P+R) im Stadtgebiet oder im Umland nachgekommen.
Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Argumentation nicht an und wertete den durch die Stadt behaupteten Vorteil durch Schaffung von P+R- Plätzen am Stadtrand als Scheinargument. Unter dem Strich sei die Stellplatzablöse durch die Praxis der Stadt zu einer Art Sonderabgabe geworden, ohne konkreten Mehrwert für die Beitragszahler zu erzielen.
Damit folgt das Verwaltungsgericht München der Auffassung des Handelsverband BAG, dass die eingenommenen Ablösegelder zum direkten Nutzen für die Zahler eingesetzt werden müssen. Dazu führte der Hauptgeschäftsführer Johann D. Hellwege aus: Es ist an der Zeit, die Stellplatzverordnung generell in Frage zu stellen. Sie ist ein typisches Beispiel für eine Verordnung, die unter heutigen Rahmenbedingungen ihre Berechtigung völlig verloren hat. Ihre Abschaffung begünstigt zudem Investoren in innerstädtischen Bereichen. Die heute vielfach geforderten städtebaulichen Ziele, wie Stärkung der gewachsenen Stadtzentren und Nutzungsmischung, werden durch die Stellplatzverordnung konterkariert.
Der Verband macht außerdem auf den Missstand aufmerksam, dass die Staffelung der Ablösesummen von außen (Vororte, Stadtteilzentren) nach innen (Kerngebiete, Innenstadtbereiche) mit zunehmenden Beträgen erfolgt. Investoren in den Kernbereichen der Städte würden besonders zur Kasse gebeten, wenn sie keine Stellplätze erstellen können oder wollen. Dies träfe auch dann zu, wenn sie mit einer Stellplatzsatzung von der Kommune gezwungen werden, auf Stellplätze zu verzichten. Dies sei eine kaum einsichtige Regelung, denn gerade diejenigen, die in Bereiche investieren, welche vom öffentlichen Personennahverkehr gut erschlossen sind, würden dann auch noch zur Kasse gebeten.
Grundsätzlich hielte es Hellwege für sinnvoll, sich von der staatlichen Fürsorgepflicht für Stellplätze auf privatem Grund zu verabschieden. Wer meint, Stellplätze errichten zu müssen, der werde dies auch ohne öffentlichen Antrieb tun. Es besteht aber kein Grund, dies in Verordnungen auch noch zu verankern.
Im Sinne der Förderung des Umweltverbundes und verkehrssparender Siedlungsstrukturen wäre es nach Ansicht des Handelsverband BAG glaubwürdiger, anstelle der Stellplatzablöse eine Verkehrsabgabe mit dem Schwerpunkt der Förderung des ÖPNV einzuführen. Das heißt vereinfacht gesagt, Lückenschlüsse im Kernbereich würden gegenüber Bauvorhaben an der Peripherie bevorzugt, da sie in der Regel in eine vorhandene Struktur des ÖPNV- Netzes eingepasst sind. Ein Großvorhaben auf der grünen Wiese hingegen würde mit bedeutenden Abgaben zur Erstellung eines angemessenen ÖPNV- Angebotes belastet.
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