Statt Praxisgebühr: Kostenerstattung für alle
(Köln/ Berlin) - Wir begrüßen das Scheitern der Verhandlungen zur Praxisgebühr, unterstreicht der stellvertretende Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Hans-Martin Hübner. Das Inkasso-Risiko dürfe nicht auf die niedergelassenen Ärzte abgewälzt werden.
Dies sei zum einen eine grobe Benachteiligung der Ärzte gegenüber dem stationären Bereich, wo das Inkasso-Risiko voll von den Kassen getragen werde. Zum anderen seien die durch Gebühren-Ausfälle zu erwartenden Honorarverluste durch keine Rechtslage zu begründen. Wir als Vertragsärzte haben mit den Kassen einen Vertrag und diese schulden uns das Honorar, erklärt Dr. Hübner. Weitere indirekte Honorarkürzungen entstünden durch den Verwaltungsaufwand für das Eintreiben der als Praxisgebühr getarnten Kassen-Beiträge.
Das ist das Ende des Honorarvertrages, erklärt Dr. Hübner. Konsequenterweise, so der stellvertretende Bundesvorsitzende, fordere der NAV-Virchow-Bund wie schon seit Jahren den kompletten Umstieg auf die Kostenerstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nur so sei ein wirtschaftliches Arbeiten, das finanzielle Ausfälle durch erhöhte Inkasso-Risiken auch verkraften kann, möglich. Das ist der ehrlichere Weg, so Dr. Hübner.
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