Statt Gewinn: Kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo
(Potsdam) - In der Beratung der Verbraucherzentrale melden sich wöchentlich Betroffene von untergeschobenen Zeitschriftenabonnements. Häufig wissen Verbraucher:innen nicht, wie sie zu diesen ungewollten Verträgen gekommen sind. Aktuell scheint die Teilnahme an einem Gewinnspiel ein Auslöser für überraschende Verträge zu sein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, wie die Masche funktioniert und gibt Tipps zum Schutz.
Gewinnspiele auf Datenjagd
Häufiger Auslöser für ungewollte Verträge ist die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet. Es ist einfach verlockend – wenige Klicks und schon hat man vermeintlich Gewinnchancen auf ein E-Bike oder einen Einkaufsgutschein im Wert von 500 Euro. Gratis ist die Teilnahme jedoch oft nicht. „Bezahlt wird mit den eigenen Daten“, erläutert Rechtsberaterin Sabine Weiß von der VZB. Viele Verbraucher:innen ahnen gar nicht, in welchen Ausmaßen das geschieht. Mit der Anmeldung zu einem aktuell in der Beratung auffällig gewordenen Gewinnspiel und dem Klick auf den prominent platzierten Button „Akzeptieren und weiter“ wird insgesamt 118 Unternehmen die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken per Telefon, E-Mail beziehungsweise Post erlaubt.
Zeitschriftenabonnement statt Gewinn
Die VZB rät davon ab, ungeprüft an Gewinnspielen teilzunehmen. Falls die Gewinnchance zu verlockend erscheint, ist es ratsam, den Veranstalter und die Teilnahmebedingungen zu prüfen. Häufig lässt sich die Anzahl der Werbeeinwilligungen begrenzen. Wer nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel plötzlich eine nicht bestellte Zeitschrift im Briefkasten oder auffällige Nachrichten im E-Mailpostfach erhält, sollte misstrauisch werden. „Stellen Sie unverzüglich Nachforschungen an. Ignorieren Sie etwaige „Willkommensschreiben“ nicht und checken Sie auch Ihren Spam-Ordner auf Mitteilungen“, rät Weiß.
Verbraucherzentrale empfiehlt Widerruf
Die vertragsbezogene Kommunikation übernimmt in vielen Fällen ein Dienstleister, etwa wenn es um Zeitschriftenabos geht. Wer Post von der Wolfgang Klenk Abonnementverwaltung oder der Pressevertriebszentrale (PVZ) erhält, schaut besser genauer hin. Ein rechtzeitig erklärter Widerruf hilft, langwierige Auseinandersetzungen über die Rechtsmäßigkeit eines vermeintlich geschlossenen Vertrages zu vermeiden. „Wer trotz aller Vorsicht in eine Vertragsfalle tappt – das können beispielsweise auch ungewollte Energieverträge oder nicht bestellte Nahrungsergänzungsmittel sein –, sollte direkt handeln,“ empfiehlt die Rechtsberaterin. Auf der Website der VZB finden sich Musterbriefe zur Abwehr von Forderungen und zum Schutz der eigenen Daten. Betroffene können sich zudem jederzeit an die Verbraucherzentrale wenden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Babelsberger Str. 12, 14473 Potsdam, Telefon: 0331 29871-0