Stasi-Akten dürfen keine Verschlusssache werden
(Berlin) - Bei der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) warnt der Deutsche Presserat vor einer Verschärfung des Gesetzes zu Lasten der Pressefreiheit. "Die Stasi-Akten", so Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, "dürfen keine Verschlusssache werden." Der Deutsche Presserat wird im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 25. April 2002 Stellung nehmen zu der geplanten Novellierung der Gesetzes.
Nach Auffassung des Deutschen Presserates, der von den Verlegerverbänden und Journalisten-Organisationen getragen wird, soll der Konflikt um das StUG im Wege einer Interessenabwägung im Einzelfall gelöst werden. Damit sei gewährleistet, dass die Medien im Bereich ihrer grundrechtlich geschützten Arbeit in eigener Verantwortung der Umsetzung der persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben nachkommen. Unstreitig sei dabei, dass Daten aus dem Privat- und Intimbereich von Personen der Zeitgeschichte niemals herausgegeben werden dürfen. Der Deutsche Presserat verfüge mit seinem Pressekodex über ein geeignetes standesrechtliches Regelwerk und mit der Beschwerdeordnung über ein entsprechendes Instrumentarium zur Handhabung dieser Interessenabwägung. So lasse auch die verschwindend geringe Zahl an Beschwerden über Presseveröffentlichungen, die auf Stasi-Unterlagen gestützt waren, keineswegs einen Missstand erkennen.
Nach dem StUG ist die Herausgabe von Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes nicht zulässig, wenn diese gleichzeitig Betroffene oder Dritte sind. Das führe zu Abgrenzungsschwierigkeiten, denn darauf könnten sich regelmäßig alle Personen der Zeitgeschichte berufen, soweit sie nicht Stasi-Mitarbeiter oder Begünstigte waren. Der Deutsche Presserat empfehle deshalb, die Bestimmung über Betroffene und Dritte zu streichen, mindestens aber zu präzisieren. Andernfalls könne die Bundesbeauftragte Unterlagen nur noch dann herausgeben, wenn sie durch den Betroffenen ausdrücklich hierzu ermächtigt sei.
Das Gesetz sieht in seiner derzeitigen Fassung vor, dass Betroffene oder Dritte ab 01.01.2003 die Löschung oder Anonymisierung ihrer Daten verlangen können. Der Deutsche Presserat spreche sich dafür aus, diese Frist zumindest zu verlängern. Andernfalls wäre die wissenschaftliche Forschung und die Arbeit der Medien konkret gefährdet.
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