Pressemitteilung | Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Startschuss für die Mieterratswahlen 2022

(Berlin) - Heute ist es soweit: Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM versenden die Aufrufe zur Teilnahme an den im Juni stattfindenden Mieterratswahlen 2022. Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender der GESOBAU und Sprecher der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften: "Ab sofort sind unsere Mieterinnen und Mieter wieder herzlich aufgerufen, sich als Kandidatinnen und Kandidaten für diese Wahl aufstellen zu lassen. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung."

Franzen weiter: "Mieterräte sind eine Besonderheit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin. Seit ihrer Schaffung 2016 vertreten sie die Interessen unserer Mieterinnen und Mieter direkt, effizient und demokratisch legitimiert. Über die Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten der Unternehmen haben sie sogar Anteil an den strategischen Unternehmensentscheidungen. Das unterstreicht ihre große Relevanz und die Bedeutung ihres Engagements. Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften schätzen die Mieterräte als Partner, mit denen sie im vertrauensvollen, intensiven Dialog lösungsorientiert und gut zusammenarbeiten."

Über die heute in die Post gegangenen Unterlagen haben Mieterinnen und Mieter von degewo, GESOBAU, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Kandidatur für die Wahl zu bekunden. In unternehmensweisen Informationsveranstaltungen werden die potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten im Februar über den weiteren Weg zur Wahl informiert. Mitte Mai werden dann die Wahlunterlagen an die Mieterinnen und Mieter der fünf Unternehmen versandt. Im Anschluss daran finden Veranstaltungen statt, auf denen sich die Kandidatinnen und Kandidaten den Mieterinnen und Mietern vorstellen können. Nach dem Einsendeschluss der Wahlscheine finden Ende Juni 2022 die Auszählungen statt. Die Konstituierung der neuen Mieterräte ist für August und September 2022 geplant. Gesucht werden auch noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Mieterratswahlen bei der Gewobag haben wegen abweichender Legislaturperioden bereits 2019 stattgefunden.

Mieterrat und Mieterbeirat: Aufgaben und inhaltliche Abgrenzung der beiden Gremien

Jedes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin hat seit 2016 jeweils einen Mieterrat. Er ist gesetzlich verankert und beschäftigt sich als Stimme der Mieterinnen und Mieter des jeweiligen Unternehmens mit dessen strategischen Plänen für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung. Eine Person aus dem Mieterrat hat einen Sitz mit Stimmrecht im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens. Hier entscheidet sie mit, wohin sich das Unternehmen entwickelt. Ein zweites Mieterratsmitglied ist als Gast bei den Sitzungen des Aufsichtsrats dabei. Mieterbeiräte gibt es hingegen mehrere je Unternehmen. Seit ihrer Einrichtung 1983 kümmern sie sich insbesondere um das soziale und kulturelle Miteinander in Nachbarschaften bzw. Quartieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) Dr. David Eberhart, Pressesprecher Lentzeallee 107, 14195 Berlin Telefon: (030) 897810, Fax: (030) 89781249

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