Pressemitteilung | k.A.

Start in den letzten gesetzlich geregelten Winterschlussverkauf Neuregelung des UWG bietet größere unternehmerische Freiheit

(Berlin) - Sehr verhalten startete am 26. Januar der letzte gesetzlich geregelte Winterschlussverkauf (WSV). Nach der vom Bundeskabinett beschlossenen Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots sind zukünftig Werbeaktionen mit Preissenkungen des gesamten Warenangebots ohne Beschränkungen das ganze Jahr über zulässig.

Der Handelsverband BAG begrüßt die Gesetzesänderung ausdrücklich. Dazu erklärte heute (27.01.) Johann Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG: "Die von der Bundesregierung beschlossene Deregulierung im Wettbewerbsrecht schafft für die Unternehmen zusätzlichen Spielraum mit der notwendigen Rechtssicherheit." Die Unternehmen könnten nun selbst über die Durchführung von Schlussverkäufen und anderen Sonderveranstaltungen entscheiden und diese z.B. an regionale Besonderheiten anknüpfen lassen.

Hellwege weiter: "Wir können uns vorstellen, dass je nach Region oder je nach Stadt auch andere und zusätzliche Anlässe und Zeiträume für Sortimentsverkäufe genutzt werden. Nur wenn der Einzelhandel die Chance hat, auf die Konsumzurückhaltung der Verbraucher zu reagieren, wird er in der Lage sein, seinen rückläufigen Anteil an den privaten Ausgaben wett zu machen."

Der Handelsverband BAG möchte diese positive Entwicklung fortführen und setzt sich seit längerem dafür ein, dass Unternehmen sich auch zu koordinierten Aktionen verabreden können. "Eine solche Möglichkeit", so Hellwege, "würde dem Einzelhandel gerade in diesen schwierigen Zeiten die Möglichkeit geben, individuelle und kreative Marketingstrategien zu nutzen."

Einen Appell richtet der Handelsverband BAG an die Politiker: das Gesetzgebungsverfahren nach der jüngst stattgefundenen Anhörung nun schnell abzuschließen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Eva Strube, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/20612082, Telefax: 030/20612088

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