Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund / Kieler Mieterverein e.V.

Start der Heizsaison - Vermieter verantwortlich für Wärme

(Kiel) - Jetzt im Herbst beginnt die Heizsaison. Normalerweise werden die Heizungen nicht das ganze Jahr betrieben, deshalb ist in vielen Mietverträgen eine Heizperiode festgelegt, die üblicherweise zum 1. Oktober beginnt. Spätestens ab dieser Zeit ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet.

Dabei müssen zwischen mindestens 20 bis 22 Grad Celsius in der Wohnung erreicht werden. Jedoch gilt dies nicht rund um die Uhr: Ausreichend ist es - so die überwiegende Rechtsprechung - wenn die Räume von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr entsprechend warm werden. Ist das nicht der Fall liegt ein Mangel vor und eine Mietminderung ist gerechtfertigt. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann dies für den Mieter ein Grund sein, fristlos zu kündigen.

Nachts ist der Vermieter zur sogenannten Nachtabsenkung verpflichtet, er muss also die Heizung zurückzufahren. Dann reichen auch 18 Grad Celsius aus.

Die Mieterorganisation empfiehlt in diesem Zusammenhang ein scharfes Auge auf etwaige Schimmelpilzbildung zu haben. Diese wird durch niedrige Raumtemperaturen begünstigt und kann zu erheblichen Schäden führen. Wer sicher gehen will sollte also zugleich die relative Luftfeuchtigkeit im Auge behalten. Diese steigt bei einer Absenkung der Raumtemperatur, sollte aber 60 Prozent tunlichst nicht überschreiten.

Beim Warmwasser wird in Bad und Küche eine Temperatur von mindestens 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange auf sich warten lassen - spätestens nach zehn Sekunden sollte das warme Wasser aus dem Hahn kommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791931

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