Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Starkes Votum für mehr Markttransparenz und vorsorgenden Verbraucherschutz

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 30. Juli zum Glykol-Skandal mit Freude und Erleichterung aufgenommen. „Nach zahlreichen Rückschlägen im Ringen um ein Verbraucherinformationsgesetz ist dies ein positiver Lichtblick auf dem Weg zu mehr Informationen für den Verbraucher als Schiedsrichter im Markt“, so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter Wirtschaft des vzbv. Besonders erfreulich sei die Bewertung des obersten Gerichtes, wonach zutreffende marktbezogene Informationen des Staates nicht nur verfassungskonform sind, sondern ausdrücklich auch „Aufgabe der Staatsleitung der Regierung“. „Demnach hat der Staat nicht nur ein Informationsrecht, sondern auch eine Informationspflicht“, so von Braunmühl.

In seiner Begründung hatte das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es „zur Aufgabe des Staates gehört, durch rechtzeitige Informationen die Bewältigung von Konflikten in Staat und Gesellschaft zu erleichtern, auf Krisen sachgerecht zu reagieren sowie den Bürgern zu Orientierungen zu verhelfen“. Der vzbv sieht in dieser Begründung ein „starkes Votum für mehr Markttransparenz und für praktizierten vorsorgenden Verbraucherschutz“. Das Urteil verleihe der Forderung nach einem Verbraucherinformationsgesetz Rückenwind und sei eine „kalte Dusche für die Blockierer“, so von Braunmühl.

Der vzbv sieht durch das aktuelle Urteil die Hemmschwelle des Staates, Ross und Reiter zu nennen, deutlich herabgesetzt. Der Staat müsse nach einer ausgesprochenen Warnung für ein unsachgemäßes Produkt nicht mehr gleich mit Regressforderungen in Millionenhöhe rechnen. Dadurch hätten unlautere Handlungen und unseriöse Machenschaften der Anbieter endlich auch wirtschaftliche Einbußen zur Folge. In diesem Zusammenhang bezeichnet der vzbv die Angst der Anbieter vor einem ungerechtfertigten Pranger als unbegründet. „Wer ordentlich produziert und nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten und sollte zum eigenen Schutz vor schwarzen Schafen eine offensive Informationspolitik begrüßen“.

An die neue Bundesregierung gerichtet kündigt der vzbv an, er werde erst Ruhe geben, wenn seine Forderung nach einem umfassenden Verbraucherinformationsgesetz umgesetzt ist, das Behörden und Unternehmen sowie alle Produkte und Dienstleistungen beinhaltet. „Wer den mündigen Bürger fordert, muss ihn auch ausreichend informieren“, so der vzbv.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/25800218

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