Stammzellen: DFG bewilligt den Antrag des Neurowissenschaftlers Brüstle
(Bonn) - Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2002 den Antrag des Bonner Neurowissenschaftlers Professor Oliver Brüstle auf Förderung seines Antrages "Gewinnung und Transplantation neuraler Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen" bewilligt. Die Bewilligung wird an die Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen geknüpft, die in dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002 festgehalten sind. Bis zur Vorlage der erforderlichen Genehmigung bleiben daher die Fördermittel gesperrt.
Wörtlich verabschiedete der Hauptausschuss folgenden Beschluss:
"Die Deutsche Forschungsgemeinschaft stimmt auf der Basis der wissenschaftlichen Gutachten und des Votums ihres Ethik-Beirats der finanziellen Förderung des Forschungsprojekts unter der Voraussetzung zu, dass der Antragsteller, bevor er den Import embryonaler Stammzellen des Menschen beginnen kann, die in dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30.01.2002 genannten Voraussetzungen erfüllt haben muss. Bis zur Vorlage der erforderlichen Genehmigung bleiben daher die Fördermittel gesperrt."
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hatte bereits in ihrer Stellungnahme vom 3. Mai 2001 vorgeschlagen, den Import embryonaler Stammzellen von einer staatlichen Genehmigung abhängig zu machen. Über diese Genehmigung soll sichergestellt werden, dass lediglich embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen importiert werden, das heißt Embryonen, die zur künstlichen Befruchtung erzeugt wurden, zu diesem Zweck aber endgültig nicht mehr eingesetzt werden können. Außerdem forderte die DFG in ihrer Stellungnahme vom Mai 2001, dass nur hochrangige wissenschaftliche Ziele mit der Forschung an embryonalen Stammzellen verfolgt werden.
Nachdem die Entscheidung über den Antrag des Bonner Wissenschaftlers Oliver Brüstle auf Wunsch der Politik und mit Rücksicht auf die öffentliche Debatte insgesamt drei Mal verschoben wurde, begrüßt die DFG nunmehr die in dem Beschluss des Deutschen Bundestages erkennbare Abwägung zwischen den Belangen der Freiheit der Forschung und den ethischen Bedenken gegenüber einer Forschung mit embryonalen Stammzellen des Menschen. Sie geht davon aus, dass das nunmehr erforderliche Gesetz zur Regelung des Imports möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft tritt.
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