Stärkung kapitalgedeckter Altersversorgung ist EU-weit notwendig
(Berlin) - Vor dem Hintergrund verschiedener rentenpolitischer Vorschläge im Kontext der Kapitalmarktunion und dem Mitte September 2024 vorgelegten Regierungsentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz betont Dirk Jargstorff, stellv. aba-Vorstandsvorsitzender und Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionsfonds, auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 25. Sept. 2024 in Bonn: "Für die erforderliche Stärkung kapitalgedeckter Altersversorgung ist bzw. könnte die betriebliche Altersversorgung in Deutschland für die meisten Arbeitnehmer der Königsweg sein." Die aktuelle Rentendiskussion der EU-Finanzmarktexperten, von denen sich viele von der kapitalgedeckten Altersversorgung v.a. eine Vertiefung der Kapitalmarktunion versprechen, überrascht Jargstorff: "Es ist unbedingt notwendig, diese Debatten mit unserem gemeinsamen Ziel in der EU, ein angemessenes Alterseinkommen sicherzustellen, zu verbinden. Diese Zielsetzung findet sich im Grundsatz zu Alterseinkünften und Ruhegehältern in der Europäischen Säule Sozialer Rechte und alle Mitgliedstaaten sollten an ihrer Umsetzung arbeiten".
Die erforderliche Stärkung kapitalgedeckter Altersversorgung, bei der möglichst alle für das Alter ein weiteres finanzielles Standbein aufbauen, erfordert einen ganzheitlichen Rahmen im Steuer-, Sozial- und Aufsichtsrecht sowie (bei der bAV) im Arbeitsrecht. Dies kann nach Überzeugung der aba nur in den einzelnen Mitgliedstaaten gelingen. Zu unterstützen sei daher u.a. die von der Eurogruppe geforderte Prüfung, wie Menschen besser in die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden können. Vorgestellt wurden auf der Tagung u.a. die neuen Regeln zur automatischen Einbeziehung in Irland.
Aufgrund der unterschiedlichen Rolle und Vielfalt der drei Säulen dürfte die (erneut) vorgeschlagene Schaffung von EU-Altersvorsorgeprodukten in den wenigsten EU-Mitgliedstaaten hilfreich sein. Ein Produktmangel sei - so die Einschätzung von Jargstorff - in Deutschland und sicher auch in anderen Ländern nicht die Ursache für die noch unzureichende Verbreitung kapitalgedeckter Altersversorgung. Das vor einigen Jahren auf Drängen der Fondsindustrie geschaffene EU-Altersvorsorgeprodukt PEPP ist bislang deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Dazu betont Jargstorff: "Aktuelle Vorschläge, ähnliche EU-weite Altersvorsorgeprodukte jetzt auch in der betrieblichen Altersversorgung einzusetzen, sind fehl am Platz."
Der aba-Vorstandsvorsitzende Dr. Georg Thurnes fordert daher: "Die Bundesregierung sollte die bestehenden Systeme der betrieblichen Altersversorgung zielgerichtet weiterentwickeln. Mit dem Regierungsentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz ist sie damit grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Die Verbesserungen bei der Finanzierung über Pensionskassen und Pensionsfonds greifen die Forderungen der aba auf. Für die Möglichkeit, Raten aus dem Pensionsfonds anzubieten, muss noch eine steuerliche Flankierung nachgezogen werden. Schneller könnte die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung durch einen höheren Fördersatz bei der Geringverdienerförderung (§100 EStG) gelingen, ein Instrument, das an der Wurzel des Vorsorgeproblems vieler Menschen mit geringen Einkommen ansetzt. Eine Anpassung des steuerlichen Rahmens im § 3 Nr. 63 EStG und der sozialversicherungs-rechtlichen Höchstgrenzen mit einer deutlichen Erhöhung oder am besten mit einem vollständigen Verzicht auf Obergrenzen würde den Ausbau erleichtern und die Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung deutlich reduzieren. Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften aus Direktzusagen des Arbeitgebers oder aus Unterstützungskassen auf Pensionsfonds sollten verbessert werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), Klaus Stiefermann, Geschäftsführer(in), Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Telefon: 030 33 858 11-0