Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie durch mehr Technologieoffenheit an
(Berlin) - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eröffnet morgen in Brüssel den Strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie. In diesem Rahmen sollen Akteure der Automobilindustrie, Sozialpartner und weitere Interessenvertreter gemeinsam mit der EU-Kommission Konzepte entwickeln, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie erhöht werden kann. Aus UNITI-Sicht wäre dieser vor allem mit einem technologieoffeneren Ansatz als bisher in der Antriebsfrage gedient.
Der von der EU regulatorisch erzwungene Pfad zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis hin zu einem generellen Verbot dieser Antriebstechnologie in neuen Pkw ab 2035 stellt die europäische Automobilindustrie vor große Herausforderungen. So ist die Nachfrage nach batterieelektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu gering, um die mit dem bereits angelaufenen Verbrennerausstieg verbundenen Absatzrückgänge für die europäischen Autobauer und Zulieferer kompensieren und Strafzahlungen der Hersteller bei Überschreitung der CO2-Flottengrenzwerte vermeiden zu können. „Die EU setzt als einziger bedeutender Wirtschaftsraum der Welt auf ein pauschales Verbrennerverbot und legt damit die Axt ausgerechnet an die Antriebstechnologie, bei der ihre Unternehmen weltweit führend sind und von der Hunderttausende Arbeitsplätze allein in Deutschland abhängen“, kritisiert UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.
Der von der EU-Kommission initiierte neue Dialog sollte vielmehr einen grundsätzlichen Strategiewechsel hin zu einem technologieoffenen Ansatz in der Antriebsfrage etablieren, fordert UNITI: „Eine ambitionierte, vom EU-Gesetzgeber angereizte Wende hin zu erneuerbaren Kraftstoffen wäre die nachhaltigste Zukunftsstrategie für die europäische Automobilindustrie, denn sie würde das klimapolitisch begründete Verbrennerverbot überflüssig machen“, so Elmar Kühn. Um den Markthochlauf der klimafreundlichen Kraftstoffe zu unterstützen, sollten die CO2-Flottenregulierungen für Pkw und Lkw unverzüglich angepasst werden. So müssen CO2-Einsparungen durch erneuerbare Kraftstoffe auf die Flottengrenzwerte für Pkw und Lkw anrechenbar gemacht werden sowie auch CO2-Minderungen durch bereits beigemischte regenerative Kraftstoffe etwa mit der Einführung eines Kohlenstoffkorrekturfaktors auf die Flottenziele anerkannt werden. Zudem ist es aus UNITI-Sicht unabdingbar, dass CO2-Emissionen im Rahmen der Flottenregulierungen zukünftig über den gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge und ihrer Antriebsenergie betrachtet werden, während bislang lediglich die lokalen Emissionen im Fahrbetrieb in die CO2-Bilanzen einfließen.
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