Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Stärkung der Verbandsstrukturen / ZDH begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur OT-Mitgliedschaft

(Berlin) - Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Mitgliedschaft in Handwerksinnungen ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Sie bewirkt eine nachhaltige Stärkung der handwerklichen Verbandsstrukturen. Mit dem Urteil wird die gesetzlich normierte Interessenvertretung durch die Innungen bestätigt. Das ist ein gutes und wichtiges Signal.

Eine eingeschränkte Form der Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung" ist mit der Systematik und dem Konzept der Handwerksordnung nicht vereinbar. Handwerksinnungen sind mit Arbeitgeberverbänden, für die OT-Mitgliedschaften unter bestimmten Voraussetzungen höchstrichterlich anerkannt sind, nicht vergleichbar. Darauf hat das Gericht deutlich hingewiesen. Den Innungen sei die Tariffähigkeit gesetzlich verliehen, um an einer umfassenden tariflichen Ordnung im Handwerk mitzuwirken.

Daran darf im Interesse der Betriebe und ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch aus Sicht des Handwerks nicht gerüttelt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(dw)

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