Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städtetag bei Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe skeptisch

(Berlin) - Fehlende Arbeitsplätze für Niedrigqualifizierte, zu geringe Arbeitsanreize und der fehlende Zugang vieler Hilfesuchenden zu den Instrumenten der Arbeitsförderung sind nach Auffassung des Deutschen Städtetages die tatsächlichen Ursachen für Probleme bei der Beschäftigung von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern.

„Es gibt keine massenhafte Faulenzermentalität in der Sozialhilfe. Dass die Hälfte der rund 700.000 bis 800.000 arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger derzeit nicht beschäftigt wird, liegt an falschen Strukturen und fehlenden Stellen. Bundesregierung und Tarifpartner sollten deshalb prüfen, ob nur ein Teil der 50 bis 70 Milliarden Mark, die Bund, Länder und Kommunen für künstliche Beschäftigung aufwenden, nicht sinnvoller eingesetzt werden könnte, um mit staatlicher Hilfe niedrig bezahlte Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, vor Journalisten am 28. August 2001 in Berlin. Diese Idee des Kombilohns sei diskussionswürdig. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Finanzierung nicht durch die Sozialhilfe erfolge.

Articus wandte sich gegen Darstellungen, die Sozialhilfe werde bei Arbeitsverweigerung nicht oder zu wenig gekürzt. Die Städte setzten selbstverständlich das Bundessozialhilfegesetz um, wonach im ersten Schritt die Hilfe um mindestens 25 Prozent zu kürzen ist. Allerdings, so der Städtetags-Hauptgeschäftsführer, solle die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Kürzung der Sozialhilfe überprüft werden. Würde diese aufschiebende Wirkung entfallen, könnten Kürzungen der Sozialhilfe strikter angewandt werden.

Im übrigen zeige sich in der Praxis, dass eine nicht unerhebliche Zahl potentieller Sozialhilfebezieher ihren Antrag nicht stelle oder ihn zurückziehe, sobald die Sozialämter auf die Arbeitsverpflichtung hinweisen.

Nach einem deutlichen Ausbau der Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern – allein von 1998 bis 2000 betrug der Anstieg 34 Prozent - sei es jetzt nötig, vor allem die Empfänger von Arbeitslosenhilfe stärker in Arbeit zu vermitteln. Die Debatte um Arbeitsverweigerer in der Sozialhilfe lenke von Defiziten auf diesem Gebiet ab, sagte Articus. Deshalb sei es richtig, dass die Regierungsfraktionen im Bundestag mit dem Job-Aqtiv-Gesetz die aktivierende Arbeitsmarktpolitik verstärken wollen. Im einzelnen nannte Articus folgende Forderungen:

- Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarkpolitik müssen überprüft werden. Ziel muss es sein, die Förderung Arbeitsloser darauf auszurichten, sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt, in Betriebe zu vermitteln.

- Der Bund muss die gesetzlichen Voraussetzungen für eine systematische Zusammenarbeit der Arbeitsämter und Sozialämter schaffen.

- Das Bundessozialhilfegesetz und das Arbeitsförderungsrecht sind zu harmonisieren. Wenn man mehr Empfänger von Arbeitslosenhilfe in Beschäftigung bringen will, gehört dazu auch eine Überprüfung der Zumutbarkeitsregeln und der Sanktionen bei Arbeitsverweigerung für Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Derzeit brauchen Bezieher von Arbeitslosenhilfe nicht jede Arbeit anzunehmen.

- Sämtliche Sozialhilfeempfänger müssen Zugang zur Arbeitsförderung durch die Arbeitsämter erhalten. Dann lassen sich sicher größere Qualifizierungs- und Vermittlungserfolge erreichen.

- Das Kindergeld muss erhöht werden. Dies dient nicht nur dazu, Familien Wege aus der Sozialhilfe zu eröffnen, sondern vergrößert auch wieder den Abstand zwischen Sozialhilfe und niedrigen Erwerbseinkommen.

Zu den Vorschlägen für eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe stellte Articus fest: „Bisher ist keine Lösung in Sicht, die eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe praktikabel und für alle Beteiligten vertretbar gestalten würde.“ Richtig dagegen sei, dass Arbeits- und Sozialämter die Betreuung derjenigen 15 Prozent Langzeitarbeitslosen – das sind rund 225.000 Menschen – vereinfachen müssten, die sowohl Arbeitslosen- als auch Sozialhilfe beziehen. Hierfür seien Wege für eine Betreuung aus einer Hand zu suchen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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