Städtetag begrüßt Grundgesetzänderungen zu Schulen, sozialem Wohnungsbau und kommunaler Verkehrsfinanzierung
(Berlin) - Zu den heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes und zum Bundeshaushalt erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:
"Wir begrüßen, wenn der Bund zukünftig die Bildungsinfrastruktur in allen Kommunen fördern kann. Der Schulbau ist für die Städte eine gewaltige Aufgabe, der sie sich ambitioniert stellen: viele Schulen müssen digital ausgestattet und aufgrund steigender Schülerzahlen ausgebaut sowie für den Ganztag und die Inklusion hergerichtet werden. Die Situation in den Städten ist hierbei durchaus unterschiedlich. Deshalb ist eine regional ausdifferenzierte Förderung wichtig.
Mit den weiteren geplanten Änderungen des Grundgesetzes zum sozialen Wohnungsbau und der Gemeindeverkehrsfinanzierung bleibt der Bund über 2019 hinaus in der finanziellen Verantwortung. Das hatte der Deutsche Städtetag seit langem gefordert. Der Bund will den sozialen Wohnungsbau mit jeweils 1 Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 mitfinanzieren. Die Bundesmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur sollen von heute 330 Millionen Euro bis zum Jahr 2021 auf jährlich 1 Milliarde Euro erhöht und danach jährlich dynamisiert werden.
Damit die geplanten Grundgesetzänderungen ihre volle Wirkung entfalten können, sollte der Bund sie mit weiteren Maßnahmen flankieren. Hierzu zählt beispielsweise ein rechtlicher Rahmen, damit die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Kommunen bundeseigene Grundstücke rechtssicher, im beschleunigten Verfahren und zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann. Für den Bau von mehr bezahlbaren Wohnungen sollte das kommunale Vorkaufrecht ausgeweitet werden, auch auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes. Beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sollte es neben der höheren Förderung auch vereinfachte Fördervoraussetzungen geben, damit die Mittel leichter genutzt werden können."
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