Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städte und Gemeinden sind die größten Verlierer der Steuerschätzung

(Berlin) - Städte und Gemeinden sind die größten Verlierer der am 9. November vom Bundesfinanzminister bekannt gegebenen Steuerschätzung. Gemessen an der Höhe ihrer Steuereinnahmen haben sie die meisten Steuerverluste zu verzeichnen.

Die gemeindlichen Steuereinnahmen bleiben in diesem Jahr und im Jahr 2002 insgesamt um 4,6 Milliarden Euro oder neun Milliarden Mark unter dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai diesen Jahres. Damit liegen sie 2001 um 3,1 Milliarden Euro oder 5,4 Prozent unter dem Niveau vom Jahr 2000. Für 2002 bleibt die jetzt erwartete Steuerentwicklung der Städte und Gemeinden mit 1,4 Prozent deutlich unter dem Wachstum des gesamten Steueraufkommens.

Neben den rückläufigen Einkommensteuereinnahmen infolge des Steuersenkungsgesetzes ist dieses Ergebnis vor allem auf den beispiellosen Einbruch der Gewerbesteuer zurückzuführen. Der Arbeitskreis Steuerschätzung teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass das Aufkommen dieser wichtigsten städtischen Steuerquelle in diesem Jahr nur noch maximal 48 Milliarden Mark erreichen kann. Die neue Steuerschätzung für die Gewerbesteuer 2001 liegt mit 24,36 Milliarden Euro (minus 9,9 Prozent) um 2,23 Milliarden Euro unter der Steuerschätzung vom Mai. Durch die Anhebung der Gewerbesteuerumlage brechen die Gewerbesteuereinnahmen, die den Städten und Gemeinden nach dem Zugriff von Bund und Ländern bleiben, noch stärker ein (minus 11,7 Prozent).

Für 2002 musste der Arbeitskreis seine Gewerbesteuer-Schätzung vom Mai sogar um 4,2 Milliarden Euro reduzieren. Neben den Korrekturen für 2001 ist das auf die verschlechterten konjunkturellen Erwartungen für 2002 zurückzuführen. Da sich Bund und Länder im Steuersenkungsgesetz auch 2002 einen wachsenden Anteil am Gewerbesteueraufkommen gesichert haben, bleiben den Städten und Gemeinden im kommenden Jahr aus dieser Steuer noch weniger Einnahmen als schon in diesem Jahr.

Diese neuen Zahlen bestätigen die dringende Notwendigkeit der vom Deutschen Städtetag bereits geforderten Sofortmaßnahmen:

- Der von 2001 bis 2004 von bisher rund 20 auf fast 30 Prozent steigende Anteil von Bund und Ländern an der Gewerbesteuer (die Gewerbesteuerumlage) muss unverzüglich gesenkt werden.

- Die ab 2002 geltende Gewerbesteuerfreiheit von Dividenden aus Beteiligungen darf nicht in Kraft treten. Die Gewerbesteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen ist rückgängig zu machen.


- Es darf Unternehmen nicht noch mehr erleichtert werden, durch konzerninterne Umstrukturierungen die Zahlungen von Gewerbesteuer zu vermeiden (gewerbesteuerliche Organschaft). Solche Möglichkeiten müssen im Gegenteil eingeschränkt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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