Pressemitteilung | KommOn - Informationssystem der Städte, Gemeinden, Kreise und Verbände

Städte und Gemeinden fordern angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisieren, dass der Bund seine Kostenbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr als halbieren will. „Gerade vor dem Hintergrund stark steigender Zahlen von Grundsicherungs-Empfängern ist es für die Kommunen nicht hinnehmbar, dass der Bund keinen angemessenen Anteil der Kosten übernehmen will“, sagten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, anlässlich der heutigen (08. August 2007) Sitzung des Bundeskabinetts.

Mittlerweile beziehen mehr als 600.000 Menschen diese kommunale Leistung, um ihr Existenzminimum zu sichern. Die Kosten haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 mehr als verdoppelt und liegen bei fast 3 Milliarden Euro. Bislang beteiligt sich der Bund mit jährlich 409 Millionen Euro an den Kosten der Kommunen, will aber seinen Beitrag auf 180 Millionen Euro reduzieren. „Eine Beteiligung des Bundes in Höhe von nur noch 7 Prozent der Kosten oder 180 Millionen Euro wäre absolut inakzeptabel und würde die Kostensteigerungen bei diesem Leistungsgesetz des Bundes einseitig den Kommunen aufbürden“, so Articus und Landsberg. Die Städte und Gemeinden unterstützten daher den Vorschlag der Bundesländer, den Bundesanteil zu dynamisieren und auf 20 Prozent der tatsächlichen Belastungen festzuschreiben.

„Der Bund als Gesetzgeber darf sich nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahlen auf die Kommunen abwälzen“, erklärten Articus und Landsberg. Ein Hauptgrund für die steigende Zahl der Grundsicherungsempfänger liege darin, dass viele Menschen aufgrund von Einschnitten in vorgelagerten sozialen Sicherungssystemen nicht mehr in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt mit Rentenbezügen zu bestreiten.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die älter als 65 Jahre sind oder dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und deren eigene Mittel für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die 2003 eingeführte Grundsicherung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe und verursacht erhebliche Kosten, weil etwa auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern verzichtet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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